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Unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass

Unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird konsequent sanktioniert. Je nach Höhe der Steuerhinterziehung drohen Steuersündern Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Allerdings hat der Gesetzgeber einen Weg offengelassen, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren – die strafbefreiende Selbstanzeige.

Auch Erben sollten übrigens aufpassen. Immer wieder kommt es vor, dass sich auch im Nachlass unversteuertes Schwarzgeld befindet. Die Steuerhinterziehung kann zwar nicht dem Erben angelastet werden, dennoch macht er sich strafbar, wenn er das Finanzamt nicht umgehend informiert. Auch in solchen Fällen kann die strafbefreiende Selbstanzeige helfen.

Der Versuch unversteuertes Schwarzgeld vor dem deutschen Fiskus zu verstecken, birgt erhebliche Risiken

Wer seine unversteuerten Einnahmen vor dem Fiskus verbergen wollte, hat früher den „Geldkoffer“ über die Grenze geschafft und das Schwarzgeld beispielsweise auf Konten in der Schweiz oder Österreich deponiert. Diese Zeiten sind vorbei, das Bankgeheimnis ist weitgehend Geschichte. Viele Staaten beteiligen sich inzwischen am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten (AIA). Der deutsche Fiskus erhält dadurch Zugriff auf Millionen von Datensätzen. Unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten kann so kaum noch vor den deutschen Steuerbehörden verborgen werden. 

Obwohl die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, in den vergangenen Jahren enorm gestiegen ist, gehen Experten davon aus, dass immer noch erhebliche Summen unversteuerten Einkommens auf Auslandskonten deponiert ist. Für die Betroffenen ist dieses Schwarzgeld längst zum Damoklesschwert geworden, da sie eher früher als später mit der Entdeckung der Steuerhinterziehung rechnen müssen. Daher sollten sie handeln und eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen, bevor es dafür zu spät ist.

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nur dann möglich, wenn noch kein Sperrgrund vorliegt.

Ein Sperrgrund liegt beispielsweise vor, wenn die Steuerhinterziehung durch die Behörden bereits entdeckt und entsprechende Maßnahmen wie eine Steuerprüfung oder ein Strafverfahren eingeleitet wurden. Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln.

Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig sein. Das heißt, dass alle fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem Finanzamt korrigiert bzw. nachgeholt werden müssen. Alle steuerrelevanten Daten müssen erfasst sein, so dass das Finanzamt einen neuen Steuerbescheid erstellen kann. 

Fehler verzeiht die Selbstanzeige nicht. Schon kleine Fehler können zu ihrer Unwirksamkeit führen. Dann kann die Selbstanzeige nur noch, ähnlich wie ein Geständnis, strafmildernd wirken. 

Damit die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige erfüllt werden, ist kompetente Beratung und Begleitung unerlässlich.

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