Wir finden mögliche Fallstricke und sorgen für eine korrekte Abwicklung Ihres Erbfalls.
Nach dem Erbfall
Nach Eintritt des Erbfalls sollten sich die Erben zuerst einen Überblick über ihre steuerlichen Pflichten verschaffen. Darüber hinaus besteht ein legitimes Interesse, den Nachlass möglichst steuergünstig abzuwickeln.
• Steuerliche Pflichten des Erben
• Erbschaften ordnungsgemäß erklären
• Steuergünstige Abwicklung
Steuerliche Pflichten des Erben
Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Vorgang ist vom Erben binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt formlos anzuzeigen. Das Erbschaftsteuergesetz bestimmt dabei, welchen Inhalt diese Erwerbsanzeige enthalten soll. Anzeigepflichtig sind Erben, Vermächtnisnehmer, Auflagenbegünstigte und Pflichtteilsempfänger. Die Verletzung der Anzeigepflicht kann als strafbare Steuerhinterziehung gewertet werden.
Erbschaften ordnungsgemäß erklären
Eine Erbschaftsteuererklärung ist nur abzugeben, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Das Finanzamt kann von jedem potenziell Steuerpflichtigen die Abgabe einer Steuererklärung verlangen. Sind mehrere Erben vorhanden, sind sie berechtigt, die Steuererklärung gemeinsam abzugeben. In diesem Fall ist die Steuererklärung von allen Beteiligten zu unterschreiben.
Steuergünstige Abwicklung
Zu Lebzeiten aller Beteiligten ist der Gestaltungsspielraum für einen möglichst steueroptimalen Vermögensübergang naturgemäß am größten. Allerdings lassen sich auch nach dem Erbfall viele fehlerhafte Nachlassplanungen, die zu steuerlichen Nachteilen führen, reparieren.
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