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NACH DEM ERBFALL - STEUEROPTIMIERUNG

Wir finden mögliche Fallstricke und sorgen für eine korrekte Abwicklung Ihres Erbfalls.

Ihr individuelles Konzept, um Ihren Erbfall zu gestalten und kostspielige Fehler zu vermeiden.

Wir helfen Ihnen bei der Legalisierung von ererbtem und "bisher verschwiegenem" Vermögen.

Besteuerung im Land der niedrigsten Steuerlast und Mehrfachbesteuerung vermeiden, ist unsere konkrete Leistung für Sie.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Steuerfallen und unnötige Schenkungssteuer vermeiden.

Nach dem Erbfall

Nach Eintritt des Erbfalls sollten sich die Erben zuerst einen Überblick über ihre steuerlichen Pflichten verschaffen. Darüber hinaus besteht ein legitimes Interesse, den Nachlass möglichst steuergünstig abzuwickeln.

• Steuerliche Pflichten des Erben

• Erbschaften ordnungsgemäß erklären

• Steuergünstige Abwicklung

Steuerliche Pflichten des Erben

Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Vorgang ist vom Erben binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt formlos anzuzeigen. Das Erbschaftsteuergesetz bestimmt dabei, welchen Inhalt diese Erwerbsanzeige enthalten soll. Anzeigepflichtig sind Erben, Vermächtnisnehmer, Auflagenbegünstigte und Pflichtteilsempfänger. Die Verletzung der Anzeigepflicht kann als strafbare Steuerhinterziehung gewertet werden.

Erbschaften ordnungsgemäß erklären

Eine Erbschaftsteuererklärung ist nur abzugeben, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Das Finanzamt kann von jedem potenziell Steuerpflichtigen die Abgabe einer Steuererklärung verlangen. Sind mehrere Erben vorhanden, sind sie berechtigt, die Steuererklärung gemeinsam abzugeben. In diesem Fall ist die Steuererklärung von allen Beteiligten zu unterschreiben.

Steuergünstige Abwicklung

Zu Lebzeiten aller Beteiligten ist der Gestaltungsspielraum für einen möglichst steueroptimalen Vermögensübergang naturgemäß am größten. Allerdings lassen sich auch nach dem Erbfall viele fehlerhafte Nachlassplanungen, die zu steuerlichen Nachteilen führen, reparieren.

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