NACH DEM ERBFALL - STEUEROPTIMIERUNG

Wir finden mögliche Fallstricke und sorgen für eine korrekte Abwicklung Ihres Erbfalls.

Nach dem Erbfall

Nach Eintritt des Erbfalls sollten sich die Erben zuerst einen Überblick über ihre steuerlichen Pflichten verschaffen. Darüber hinaus besteht ein legitimes Interesse, den Nachlass möglichst steuergünstig abzuwickeln.

• Steuerliche Pflichten des Erben

• Erbschaften ordnungsgemäß erklären

• Steuergünstige Abwicklung

Steuerliche Pflichten des Erben

Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Vorgang ist vom Erben binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt formlos anzuzeigen. Das Erbschaftsteuergesetz bestimmt dabei, welchen Inhalt diese Erwerbsanzeige enthalten soll. Anzeigepflichtig sind Erben, Vermächtnisnehmer, Auflagenbegünstigte und Pflichtteilsempfänger. Die Verletzung der Anzeigepflicht kann als strafbare Steuerhinterziehung gewertet werden.

Erbschaften ordnungsgemäß erklären

Eine Erbschaftsteuererklärung ist nur abzugeben, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Das Finanzamt kann von jedem potenziell Steuerpflichtigen die Abgabe einer Steuererklärung verlangen. Sind mehrere Erben vorhanden, sind sie berechtigt, die Steuererklärung gemeinsam abzugeben. In diesem Fall ist die Steuererklärung von allen Beteiligten zu unterschreiben.

Steuergünstige Abwicklung

Zu Lebzeiten aller Beteiligten ist der Gestaltungsspielraum für einen möglichst steueroptimalen Vermögensübergang naturgemäß am größten. Allerdings lassen sich auch nach dem Erbfall viele fehlerhafte Nachlassplanungen, die zu steuerlichen Nachteilen führen, reparieren.

Wir haben viele weitere Informationen und Beispiele zu diesem Thema in einem Ratgeber zusammengestellt. Bestellen Sie Ihren Ratgeber sofort und kostenlos.

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  • Schreiben Sie uns einfach über dieses Formular an. Teilen Sie uns am besten kurz mit, was Ihr Anliegen ist. Ein Stichwort oder eine kurze Beschreibung Ihrer Frage oder des Problems reicht aus (z.B. Steuerliche Fragen zum Testament, Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer vermeiden, Erbschaftsteuererklärung, Nachfolge steuerlich optimal regeln).
  • Wir vereinbaren einen Termin und besprechen Ihre Sache. Oft können wir bereits in dem ersten Gespräch viele Fragen klären, Problemlösungen darstellen und die notwendigen weiteren Schritte aufzeigen und erläutern. Ich informiere Sie auch genau über unsere Kosten für den Fall, dass Sie uns mit der weiteren Steuervertretung beauftragen.
  • Ich werde für Sie in der Erb- oder Schenkungssache tätig. In der Regel müssen sich unsere Mandanten dann um nichts weiter kümmern. Wir sorgen für die erforderliche Rechtssicherheit und veranlassen alle in Ihrem Fall nötigen Maßnahmen. Häufig geht es hier um die richtige Gestaltung, damit drohende Erbschaft- oder Schenkungssteuer verhindert wird.