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britische Erbfall

Der deutsch-britische Erbfall: Navigation durch das internationale Erbrecht

In einer zunehmend globalisierten Welt, in der Menschen grenzüberschreitend leben, arbeiten und Vermögen aufbauen, werden grenzüberschreitende Erbfälle immer mehr zur Norm. Ein besonders interessanter Fall ist der deutsch-britische Erbfall, der durch das Brexit-Referendum und die daraus resultierenden Veränderungen im Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union an Komplexität gewonnen hat. Dieser Artikel beleuchtet die Herausforderungen und Überlegungen, die mit Erbfällen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich verbunden sind.

Der rechtliche Rahmen

Das internationale Erbrecht ist durch eine Vielzahl von Regelungen geprägt, die bestimmen, welches nationale Erbrecht zur Anwendung kommt. Vor dem Brexit war die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) auch für das Vereinigte Königreich relevant, obwohl es ihr formell nie beigetreten ist. Mit dem Austritt aus der EU hat das Vereinigte Königreich nun den Status eines Drittstaates, wodurch sich die Rechtslage ändert.

Bei Erbfällen, die Deutschland und das Vereinigte Königreich betreffen, ist zu klären, nach welchem nationalen Recht der Erbfall abgewickelt wird. Grundsätzlich richtet sich dies nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist in der Regel deutsches Erbrecht anzuwenden, hatte er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Großbritannien, ist britisches Erbrecht anzuwenden.

Unterschiede im Erbrecht

Die erbrechtlichen Unterschiede zwischen Deutschland und Großbritannien sind nicht zu unterschätzen. Während das deutsche Recht das Prinzip der Erbengemeinschaft kennt und gesetzliche Erbansprüche wie den Pflichtteil vorsieht, folgt das britische Erbrecht dem Prinzip der Testierfreiheit mit weitgehender Gestaltungsfreiheit des Erblassers.

Doppelbesteuerungsabkommen und steuerliche Aspekte

Eine zentrale Rolle spielen steuerliche Aspekte, insbesondere die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Erbfall. Zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich besteht zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen, das sich jedoch nicht speziell mit der Erbschaftsteuer befasst. Dies kann zu komplexen Steuerfragen führen, insbesondere wenn Vermögen in beiden Ländern vorhanden ist.

Praktische Überlegungen

Betroffene sollten frühzeitig die Weichen stellen und sowohl letztwillige Verfügungen als auch die Steuerplanung auf grenzüberschreitende Aspekte überprüfen. Eine vorausschauende Gestaltung kann helfen, die Rechte der Erben zu sichern und Steuerbelastungen zu minimieren.

Fazit

Deutsch-britische Erbfälle stellen die Beteiligten vor besondere Herausforderungen, bieten aber auch Gestaltungsmöglichkeiten. Angesichts der Komplexität des internationalen Erb- und Steuerrechts ist eine fachkundige Beratung unerlässlich, um die Interessen der Erblasser und Erben bestmöglich zu wahren.

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