Wir helfen Ihnen bei der Legalisierung von ererbtem und "bisher verschwiegenem" Vermögen.
Legal erben
Erben haben nicht nur ihre allgemeinen erbschaftsteuerlichen Pflichten zu erfüllen. Vielmehr können Erbschaften auch ein erhebliches steuerstrafrechtliches Risiko bergen.
• Folgen der unterlassenen Erwerbsanzeige
• Unrichtige oder unvollständige Erbschaftsteuererklärung
• Verschwiegenes und unversteuertes Vermögen im Nachlass
• Steuerflucht ins Ausland
Folgen der unterlassenen Erwerbsanzeige
Grundsätzlich hat ein Erbe die Pflicht, binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis der Erbschaft diese dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Unterlässt der Erbe seine Anzeigepflicht, so kann er sich einer leichtfertigen Steuerverkürzung oder einer Steuerhinterziehung strafbar machen. Dieses droht immer dann, wenn durch die fehlende Anzeige die Erbschaftsteuer nicht oder in nichtzutreffender Höhe festgesetzt wird.
Unrichtige oder unvollständige Erbschaftsteuererklärung
Der Erbe ist nur dann zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet, wenn ihn das zuständige Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auffordert. Diese Aufforderung wird erfolgen, wenn mit der Festsetzung einer Erbschaftsteuer zu rechnen ist. Jedenfalls sind die Angaben in der Erbschaftsteuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.
Verschwiegenes und unversteuertes Vermögen im Nachlass
Zählt zum Nachlass bisher verschwiegenes und damit unversteuertes Vermögen (Schwarzgeld), so sind die Erben verpflichtet, dies dem Finanzamt unverzüglich mittels entsprechender Berichtigung anzuzeigen.
Steuerflucht ins Ausland
Die Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland, insbesondere in Niedrigsteuerländer, soll häufig der Steuervermeidung im Inland dienen. Mit Steuerflucht sind dabei nicht ausschließlich Fälle illegaler Steuerhinterziehung gemeint, sondern auch legale Gestaltungen, bei denen mittels Wegzug ins Ausland deutsche Steuer gespart werden kann.
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