INTERNATIONALE NACHLASSPLANUNG

Besteuerung im Land der niedrigsten Steuerlast und Vermeidung von Mehrfachbesteuerung ist unsere konkrete Leistung für Sie.

Internationale Nachlassplanung

Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums hat jeder zehnte Erbfall in Deutschland einen Auslandsbezug, d.h. der Erblasser oder Erbe lebte im Ausland oder Nachlassvermögen befand sich im Ausland. Die Abwicklung dieser Erbfälle ist kompliziert. Es drohen Doppelbesteuerungen  mit deutscher und ausländischer Erbschaftsteuer. Jedenfalls sollten diese Fälle von erfahrenen Steuerberatern begleitet werden.

Grundlagen

Doppelbesteuerungsabkommen

Einseitige deutsche (unilaterale) Maßnahmen zur Vermeidung der Mehrfachbesteuerung

Grundlagen

Jeder Staat entscheidet eigenständig und unabhängig von anderen Staaten darüber, ob und wie er Erbschaften und Schenkungen besteuert. Sind bei Vermögensübertragungen mehrere Staaten beteiligt, so kann es bei der Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen zu zwischenstaatlichen Überschneidungen kommen. Die Folge sind häufig Mehrfachbesteuerungen des übertragenen Vermögens.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen in Fällen, bei denen mehrere Staaten Anspruch auf die Versteuerung von Erbschaften oder Schenkungen haben, hat die Bundesrepublik Deutschland mit einigen wenigen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungssteuern abgeschlossen.

Einseitige deutsche (unilaterale) Maßnahmen zur Vermeidung der Mehrfachbesteuerung

In den allermeisten Erbschaftsteuerfällen mit Auslandsbezug sind Staaten betroffen, mit denen Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Gleichwohl fällt in vielen Fälle sowohl in Deutschland als auch im Ausland Erbschaftsteuer an. Es droht daher eine Mehrfachbelastung mit Erbschaftsteuer.

Für diese Fälle sieht das deutsche Erbschaftsteuerrecht in § 21 ErbStG, ähnlich der im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Anrechnungsmethode, die Anrechnung einer im Ausland gezahlten Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer vor. 

Wir haben viele weitere Informationen und Beispiele zu diesem Thema in einem Ratgeber zusammengestellt. Bestellen Sie Ihren Ratgeber sofort und kostenlos.

Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen!

  • Schreiben Sie uns einfach über dieses Formular an. Teilen Sie uns am besten kurz mit, was Ihr Anliegen ist. Ein Stichwort oder eine kurze Beschreibung Ihrer Frage oder des Problems reicht aus (z.B. Steuerliche Fragen zum Testament, Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer vermeiden, Erbschaftsteuererklärung, Nachfolge steuerlich optimal regeln).
  • Wir vereinbaren einen Termin und besprechen Ihre Sache. Oft können wir bereits in dem ersten Gespräch viele Fragen klären, Problemlösungen darstellen und die notwendigen weiteren Schritte aufzeigen und erläutern. Ich informiere Sie auch genau über unsere Kosten für den Fall, dass Sie uns mit der weiteren Steuervertretung beauftragen.
  • Ich werde für Sie in der Erb- oder Schenkungssache tätig. In der Regel müssen sich unsere Mandanten dann um nichts weiter kümmern. Wir sorgen für die erforderliche Rechtssicherheit und veranlassen alle in Ihrem Fall nötigen Maßnahmen. Häufig geht es hier um die richtige Gestaltung, damit drohende Erbschaft- oder Schenkungssteuer verhindert wird.