Der deutsch-spanische Erbfall

El caso de la herencia hispano-alemana

Wenn Sie mit spanischem Bezug
Fragen zur Erbschaftsteuer haben und
unnötige Steuern vermeiden wollen, rufen Sie direkt an.

Si tiene alguna pregunta sobre el impuesto de sucesiones
en España y desea evitar impuestos innecesarios, póngase en contacto directamente con.

Deutsch-spanische Erbfälle sind besonders komplex und erfordern eine fundierte steuerliche Beratung, um sicherzustellen, dass keine steuerlichen Fallstricke übersehen werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte und Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang bieten:

Welche Fälle sind das?

Erben in Deutschland, Erblasser in Spanien

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland:
Das gesamte Erbe unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer.

Erblasser in Spanien, Erben in Deutschland

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: 
Auch hier unterliegt das gesamte Erbe der deutschen Erbschaftsteuer.

Erblasser und/oder Erben in Spanien,
Erbschaft ganz oder teilweise in Deutschland

Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: 
Nur bestimmtes Vermögen in Deutschland ist erbschaftsteuerpflichtig, wie z.B. inländische Grundstücke, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften.

Unsere Leistungen

Umfassende Beratung und Vertretung

Vertretung vor den Finanzbehörden: 
Wir übernehmen die komplette Kommunikation und Vertretung gegenüber den deutschen Finanzbehörden.

Erstellung der Erbschaftsteuererklärung: 
Wir erstellen Ihre Erbschaftsteuererklärung und sorgen für eine korrekte und vollständige Abgabe.

Steuergünstige Bewertung: 
Gehört Immobilienbesitz oder Betriebsvermögen zum Erbe, übernehmen wir die steuergünstige Bewertung dieser Vermögenswerte.

Vermeidung der Doppelbesteuerung: 
Wir sind darauf spezialisiert, Doppelbesteuerungen zu vermeiden und Erbschaftsteuern möglichst zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.

Beratung per Videokonferenz? Sehr gerne!

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien

Um eine doppelte Besteuerung von Erbschaften zu vermeiden,
haben Deutschland und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Hergen Kassuba berät Sie bei der Anwendung dieses Abkommens und hilft Ihnen,
die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Besteuerung des weltweiten Nachlasses nach dem Wohnsitzprinzip

Ausnahmen für Spanische Staatsangehörige

Besteuerung auf Grundlage des Belegenheitsprinzips

Sonderregelungen für Wegzügler

Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung

Erleichterungen für überlebende Ehegatten

Wir beraten Sie auch per ZOOM

Ganzheitliche Beratung

Unsere Beratungsleistungen umfassen nicht nur Erbschaften, sondern auch Schenkungen und allgemeine steuerliche Fragestellungen in Bezug auf Deutschland und Spanien. Dazu gehört:

Beratung zu Schenkungen mit Bezug zu Spanien

Beratung zu Einkommensteuerfragen und deutschem Außensteuerrecht

Anwendung des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens in Ertragssteuersachen

Beratung zum möglichen Wegzug von Deutschland nach Spanien, insbesondere zur Vermeidung des hohen Doppelbesteuerungsrisikos

Rufen Sie an, bevor Sie viel Geld verlieren!

Steuerbefreiungen

Wir beraten Sie auch zu Steuerbefreiungen für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Einkünfte.

Kontakt und Beratung

Wir bieten unsere Beratungsleistungen auch per Zoom an, um Ihnen flexibel und ortsunabhängig zur Seite zu stehen.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin

Lassen Sie sich von uns umfassend beraten, damit Sie in allen steuerlichen Belangen bestens abgesichert sind und keine bösen Überraschungen erleben. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!

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Teilen Sie uns kurz mit, was Ihr Anliegen ist. Ein Stichwort oder eine kurze Beschreibung reicht aus.

Oder Sie rufen uns an
+49 421 566 420 0

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Wir freuen uns über Ihre Nachricht und melden uns zeitnah zurück!