Deutsch-spanische Erbfälle sind besonders komplex und erfordern eine fundierte steuerliche Beratung, um sicherzustellen, dass keine steuerlichen Fallstricke übersehen werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte und Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang bieten:
Welche Fälle sind das?
Erben in Deutschland, Erblasser in Spanien
Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: Das gesamte Erbe unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer.
Erblasser in Spanien, Erben in Deutschland
Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: Auch hier unterliegt das gesamte Erbe der deutschen Erbschaftsteuer.
Erblasser und/oder Erben in Spanien, Erbschaft ganz oder teilweise in Deutschland
Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: Nur bestimmtes Vermögen in Deutschland ist erbschaftsteuerpflichtig, wie z.B. inländische Grundstücke, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften.
Unsere Leistungen
Umfassende Beratung und Vertretung
Vertretung vor den Finanzbehörden: Wir übernehmen die komplette Kommunikation und Vertretung gegenüber den deutschen Finanzbehörden.
Erstellung der Erbschaftsteuererklärung: Wir erstellen Ihre Erbschaftsteuererklärung und sorgen für eine korrekte und vollständige Abgabe.
Steuergünstige Bewertung: Gehört Immobilienbesitz oder Betriebsvermögen zum Erbe, übernehmen wir die steuergünstige Bewertung dieser Vermögenswerte.
Vermeidung der Doppelbesteuerung: Wir sind darauf spezialisiert, Doppelbesteuerungen zu vermeiden und Erbschaftsteuern möglichst zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
Um eine doppelte Besteuerung von Erbschaften zu vermeiden, haben Deutschland und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Hergen Kassuba berät Sie bei der Anwendung dieses Abkommens und hilft Ihnen, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Besteuerung des weltweiten Nachlasses nach dem Wohnsitzprinzip
Ausnahmen für Spanische Staatsangehörige
Besteuerung auf Grundlage des Belegenheitsprinzips
Unsere Beratungsleistungen umfassen nicht nur Erbschaften, sondern auch Schenkungen und allgemeine steuerliche Fragestellungen in Bezug auf Deutschland und Spanien. Dazu gehört:
Beratung zu Schenkungen mit Bezug zu Spanien
Beratung zu Einkommensteuerfragen und deutschem Außensteuerrecht
Anwendung des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens in Ertragssteuersachen
Beratung zum möglichen Wegzug von Deutschland nach Spanien, insbesondere zur Vermeidung des hohen Doppelbesteuerungsrisikos
Wir beraten Sie auch zu Steuerbefreiungen für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Einkünfte.
Kontakt und Beratung
Wir bieten unsere Beratungsleistungen auch per Zoom an, um Ihnen flexibel und ortsunabhängig zur Seite zu stehen.
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Lassen Sie sich von uns umfassend beraten, damit Sie in allen steuerlichen Belangen bestens abgesichert sind und keine bösen Überraschungen erleben. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!
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