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Unser Service für Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte

Unser Service für Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte​

Steuerberater werden immer wieder mit speziellen erbschaftsteuerlichen Problemstellungen konfrontiert. Wenn ein Mandant oder dessen Angehöriger verstirbt oder es um eine Erbschaft oder einen Pflichtteil geht, dann werden Steuerberater um Rat und steuerliche Tipps darüber gebeten, wie man sich am besten verhält. Auch bei der Nachlassplanung zu Lebzeiten wollen Mandanten wissen, wie eine steueroptimale Gestaltung ausfallen sollte.

Steuerberater sind meist Generalisten. Ihr Berufsalltag ist ausgefüllt mit der üblichen (allgemeinen) Steuerberatung. Vielen Steuerberatern bleibt keine Zeit, man verfügt nicht über spezielles Know-how und hat oft keine Routine für diese speziellen Anforderungen. Fälle mit erbschaftsteuerlichem Bezug werden deshalb oft nicht so bearbeitet, wie es notwendig wäre. Eine Erbsteuerberatung oder steuerliche Übernahme „zwischen Tür und Angel“ oder „´mal eben so“ sollte jeder professionelle Steuerberater ablehnen, auch wenn die erbschaftsteuerliche Fragestellung vordergründig einfach lösbar erscheint.

Unterstützung für Rechtsanwälte und Notare

Bei jeder Erbsache, die durch Notare und Rechtsanwälte bearbeitet wird, gibt es einen direkten Bezug zu den speziellen Fragen der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer. Das ist bei Nachlassplanungen der Fall (Gestaltung und Abfassung von Testamenten, Erbverträgen usw.), aber auch bei allen Tätigkeiten im Todesfall. Die steuerlichen Probleme werden leider oft zum Nachteil der Mandanten übergangen. Notare verweisen sogar darauf, dass Steuerberatung nicht Gegenstand und Aufgabe der Tätigkeit ist.

Die betreffenden Klauseln, wonach Notare keine Steuerberatung erbringen, halten wir jedoch in den meisten Fällen für offensichtlich unwirksam, weil es den Mandanten bei Erbsachen – ganz zentral und regelmäßig – besonders um das Ziel der steueroptimalen Gestaltung geht.

Wir beraten und betreuen kollegial und direkt

Um Ihnen und Ihren Mandanten zu helfen und beide Seiten korrekt zu informieren, übernehmen wir die kollegiale Beratung für andere Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare bei erbschafts- und steuerrechtlichen Angelegenheiten. Für die erbschaftsteuerrechtliche Beurteilung und Raterteilung können Sie uns bitte gern konsultieren. Als spezialisierter und fachkundiger Kollege bieten wir Ihnen die zweite Meinung, die „Second Opinion“.

Oft erhalten wir auch Anfragen von Kollegen, wenn es um Probleme geht, die nicht mehr auflösbar erscheinen, oder wenn es um vermeintliche Fehler geht, die leider bei der Steuergestaltung entstanden sind. Zu Ihrer Beruhigung: Meist können wir helfen und finden eine Lösung.

Soweit es um den erbschaftsteuerlichen Teil geht, übernehmen wir auf Wunsch gern auch das Mandat Ihrer Mandanten und beraten direkt. Als Steuerberater, Notar oder Rechtanwalt können Sie Ihren Mandanten bzw. dessen Teilauftrag an uns übergeben. Wir wollen als Erbschaftsteuer-Spezialisten nur die Erbschaftsteuerprobleme Ihrer Mandanten lösen. Am übrigen Mandat sind wir nicht interessiert. Wir gewähren vollen Mandatsschutz und sichern Ihnen das auch schriftlich zu.

Ihre Vorteile

Uns zeichnet aus, dass wir Ihnen klare Antworten geben. Wir teilen Ihnen offen mit, was eindeutig richtig oder falsch ist. Wir sorgen für einen eindeutigen Ablauf. Von uns erhalten Sie keine Aussagen, die im Ungefähren bleiben!

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