Bundesverfassungsgericht wird höhere Erbschaftsteuer-Freibeträge prüfen: Bayerische Staatsregierung stellt Antrag auf abstrakte Normenkontrolle

Die Bayerische Staatsregierung ist der Auffassung, dass eine deutliche Erhöhung der Erbschaftsteuer-Freibeträge überfällig sei.

Laut Bundesverfassungsgericht müssen sich die Erbschaftsteuer-Freibeträge an den Werten durchschnittlicher Einfamilienhäuser orientieren. Die Werte sind seit 2009 drastisch gestiegen, die Freibeträge aber nicht.

Die Entwicklung spiegelt auch das Steueraufkommen wider:
Allein in Bayern hat sich das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. Die Bayerische Landesregierung lehnt eine solche ‚Steuererhöhung durch die Hintertür‘ jedoch ab und hat daher Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundesgesetzgeber in einer Entscheidung aus dem Jahr 1995 verpflichtet, sich bei den Freibeträgen an den Werten durchschnittlicher Einfamilienhäuser zu orientieren. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind seit 2009 unverändert. In den letzten 13 Jahren sind jedoch die Preise für Immobilien in weiten Teilen Bayerns deutlich gestiegen, haben sich teils verdoppelt oder verdreifacht. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer haben somit einen großen Teil ihrer Entlastungswirkung eingebüßt. Eine Erhöhung und Regionalisierung der Freibeträge auf politischem bzw. gesetzgeberischem Weg sind bis zuletzt an der Bundesregierung und anderen Ländern gescheitert Die Bayerische Staatsregierung hat daher am 20. Dezember 2022 beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle betreffend die Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes zu stellen. 

Das Aufkommen Bayerns aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer betrug 2009 noch knapp 1 Milliarde Euro und lag, insbesondere aufgrund der massiven Preisentwicklungen im Immobilienbereich, 2021 bei über 2,5 Milliarden Euro.

Tatsächlich stellt die Grundstückspreisentwicklung Erben von Wohngrundstücken vor finanzielle Schwierigkeiten. Sie haben oft Probleme die Erbschaftsteuer auf die geerbten Immobilien zahlen zu können.

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