Bundesverfassungsgericht
Aktualisierung vom 16. Juni 2023.

Der Freistaat Bayern hat am 16. Juni 2023 nunmehr die erwartete Klage gegen die Erbschaftsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wir hatten bereits in unserem Blog-Artikel vom 22. Dezember 2022 auf diese Entwicklung hingewiesen. Im Kern geht es um die verfassungsrechtliche Überprüfung der Höhe der persönlichen Freibeträge und der Steuersätze. Die Freibeträge wurden seit 2008 nicht mehr erhöht. Im Gegenzug sind die Immobilienpreise seit 2008 massiv angestiegen, so dass nach Ansicht der Kläger eine deutlich höhere Erbschaftsteuer auch auf kleine Immobilienvermögen drohe. Verstärkt werde dieser Effekt durch eine Gesetzesänderung – siehe auch unseren Blog-Artikel vom 16. Dezember 2022 -, die zu einer deutlich höheren Immobilienbewertung bei der Erbschaftsteuer führe.

 

Die Bayerische Staatsregierung ist der Auffassung, dass eine deutliche Erhöhung der Erbschaftsteuer-Freibeträge überfällig sei.

Laut Bundesverfassungsgericht müssen sich die Erbschaftsteuer-Freibeträge an den Werten durchschnittlicher Einfamilienhäuser orientieren. Die Werte sind seit 2009 drastisch gestiegen, die Freibeträge aber nicht.

Die Entwicklung spiegelt auch das Steueraufkommen wider:

Allein in Bayern hat sich das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. Die Bayerische Landesregierung lehnt eine solche ‚Steuererhöhung durch die Hintertür‘ jedoch ab und hat daher Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer haben ihre entlastende Wirkung weitgehend verloren

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundesgesetzgeber in einer Entscheidung aus dem Jahr 1995 verpflichtet, sich bei den Freibeträgen an den Werten durchschnittlicher Einfamilienhäuser zu orientieren. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind seit 2009 unverändert. In den letzten 13 Jahren sind jedoch die Preise für Immobilien in weiten Teilen Bayerns deutlich gestiegen, haben sich teils verdoppelt oder verdreifacht. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer haben somit einen großen Teil ihrer Entlastungswirkung eingebüßt. 

Bayerische Staatsregierung beantragt beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle

Eine Erhöhung und Regionalisierung der Freibeträge auf politischem bzw. gesetzgeberischem Weg sind bis zuletzt an der Bundesregierung und anderen Ländern gescheitert Die Bayerische Staatsregierung hat daher am 20. Dezember 2022 beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle betreffend die Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes zu stellen. 

Das Aufkommen Bayerns aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer betrug 2009 noch knapp 1 Milliarde Euro und lag, insbesondere aufgrund der massiven Preisentwicklungen im Immobilienbereich, 2021 bei über 2,5 Milliarden Euro.

Tatsächlich stellt die Grundstückspreisentwicklung Erben von Wohngrundstücken vor finanzielle Schwierigkeiten. Sie haben oft Probleme die Erbschaftsteuer auf die geerbten Immobilien zahlen zu können.

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