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Kettenschenkungen erscheinen auf den ersten Blick als geschicktes Mittel zur Steueroptimierung.
Stellen Sie sich folgende Situation vor. Ein Vater möchte seinem Sohn 800.000 Euro schenken, die gesetzlichen Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht lassen aber nur einen Freibetrag von 400.000 Euro zu. Um die Steuerlast zu umgehen, wählt der Vater einen alternativen Weg: Er schenkt zunächst 400.000 Euro direkt an den Sohn und die restlichen 400.000 Euro an seine Frau, die dieses Geld wiederum steuerfrei an den Sohn weitergibt. Auf diese Weise erhält der Sohn schließlich die gesamten 800.000 Euro, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Diese als Kettenschenkung bekannte Praxis erscheint auf den ersten Blick als geschickte Lösung zur Minimierung der Steuerlast. In der steuerrechtlichen Realität birgt sie jedoch erhebliche Risiken. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen von Kettenschenkungen und warum eine sorgfältige Planung und Beratung unerlässlich sind.
Eine Kettenschenkung liegt vor, wenn ein Ersterwerber (Zwischenerwerber) eine Schenkung mit der Verpflichtung erhält, diese an eine weitere Person (Letzterwerber) weiterzugeben. Steuerrechtlich gilt dann nur der Letzterwerber als tatsächlicher Empfänger des Geschenks.
Während Kettenschenkungen theoretisch ein Instrument zur Steueroptimierung sein können, bergen sie in der Praxis erhebliche Risiken. Eine genaue Prüfung der individuellen Umstände, eine sorgfältige Planung und eine transparente Umsetzung sind entscheidend, um steuerliche und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Dieser Artikel soll das Bewusstsein für mögliche Gefahren schärfen und die Bedeutung eines umsichtigen und gut beratenen Vorgehens unterstreichen.