VOR DEM ERBFALL - STEUERN VORBEUGEN

Ihr individuelles Konzept, um Ihren Erbfall zu gestalten und kostspielige Fehler zu vermeiden

Wir finden mögliche Fallstricke und sorgen für eine korrekte Abwicklung Ihres Erbfalls.

Wir helfen Ihnen bei der Legalisierung von ererbtem und "bisher verschwiegenem" Vermögen.

Besteuerung im Land der niedrigsten Steuerlast und Mehrfachbesteuerung vermeiden, ist unsere konkrete Leistung für Sie.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Steuerfallen und unnötige Schenkungssteuer vermeiden.

Vor dem Erbfall

Vor Eintritt des Erbfalls bestehen große Gestaltungsspielräume, um den Übergang von Vermögen auf die nächste Generation optimal zu gestalten. Dabei geht es vordergründig um das Ziel Steuern zu sparen, um Familienvermögen zu erhalten. Allerdings ist auch zu beachten, dass natürlich auch die Seniorengeneration wirtschaftlich gut versorgt ist und der Familienfrieden erhalten bleibt. Insbesondere wird die angestrebte Vermögensverteilung in der Familie als gerecht angesehen.

In der steuerlichen Nachfolgeplanung sind drei Instrumente von wesentlicher Bedeutung:

Optimale Strukturierung von Vermögen

Vorweggenommene Erbfolge

Testamentsgestaltung

Optimale Strukturierung von Vermögen

Durch eine optimale Vermögensstruktur können im späteren Erbfall neben den persönlichen Steuerfreibeträgen eine ganze Reihe von Steuerbefreiungen genutzt werden, um Steuern zu sparen und die Liquidität des Familienvermögens zu schonen.

Vorweggenommene Erbfolge

Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge wendet ein späterer Erblasser bereits zu Lebzeiten möglichen Erben Vermögenswerte im Wege der Schenkung zu. Dabei können persönliche Freibeträge unter Umständen mehrfach ausgenutzt werden.

Testamentsgestaltung

Gerade bei der Gestaltung von Testamenten steht oftmals das Sparen von Erbschaftsteuern neben dem Erhalt des Familienfriedens und der Verteilungsgerechtigkeit im Vordergrund. Dabei geht es wie bei der vorweggenommenen Erbfolge um das Ausschöpfen von möglichst vielen Freibeträgen. Das in der Praxis beliebte sogenannte Berliner Testament ist oft völlig ungeeignet, eine möglichst geringe Erbschaftsteuer zu erreichen. Vielmehr gehen oft gerade in diesen  Konstruktionen Freibeträge verloren und Vermögen wird zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen. Gleiches gilt auch bei anderen Testamenten, die mit Vor- und Nacherbschaften versehen sind.

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