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Die Vorstellung ist verlockend: Ein Unternehmen wird auf die nächste Generation übertragen – nahezu steuerfrei. 85 % oder sogar 100 % Verschonung von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer klingen wie eine steuerliche Befreiung von historischer Dimension. Doch wer hier von Steuerfreiheit spricht, greift zu kurz. Tatsächlich handelt es sich nicht um einen endgültigen Steuererlass, sondern um eine begünstigte Übertragung unter strengen Bedingungen. Und genau diese Bedingungen bergen erhebliche Risiken.
Die Begünstigung für Betriebsvermögen ist in §§ 13a, 13b ErbStG geregelt. Ziel des Gesetzgebers ist es, Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Deshalb werden betriebliche Vermögenswerte gegenüber Privatvermögen privilegiert behandelt. Zur Auswahl stehen zwei Modelle:
Regelverschonung
85 % des begünstigten Vermögens bleiben steuerfrei
15 % unterliegen der Besteuerung
Behaltensfrist: 5 Jahre
Optionsverschonung
100 % Steuerbefreiung
Strengere Voraussetzungen
Behaltensfrist: 7 Jahre
Auf den ersten Blick scheint das eine ideale Lösung für Unternehmerfamilien zu sein. Doch die Verschonung steht unter einer Bedingung: Sie wirkt nur, wenn die gesetzlichen Vorgaben über Jahre hinweg eingehalten werden.
Mit der Übertragung beginnt eine steuerliche Bewährungszeit.
Während der Behaltensfrist dürfen:
begünstigte Wirtschaftsgüter nicht veräußert werden,
der Betrieb nicht eingestellt werden,
bestimmte Strukturveränderungen nicht erfolgen.
Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, entfällt die Begünstigung anteilig oder vollständig – rückwirkend.
Das bedeutet: Die Steuer entsteht nicht erst im Zeitpunkt des Verstoßes. Sie wird auf den ursprünglichen Erwerb zurückbezogen.
Besonders brisant ist die Lohnsummenregelung. Je nach Anzahl der Beschäftigten muss innerhalb der Behaltensfrist eine bestimmte kumulierte Mindestlohnsumme erreicht werden.
Vereinfacht:
Bei der Regelverschonung muss über 5 Jahre eine bestimmte prozentuale Mindestlohnsumme erzielt werden.
Bei der Optionsverschonung gelten strengere Quoten über 7 Jahre.
Unterschreitet das Unternehmen diese Schwelle, reduziert sich die Steuerbefreiung proportional. Und hier liegt das Risiko: Unternehmerische Entscheidungen – Personalabbau, Restrukturierung, Automatisierung – haben plötzlich steuerliche Nebenwirkungen.
In der Beratung zeigt sich immer wieder ein typischer Verlauf:
Die Unternehmensnachfolge wird sauber geplant.
Die Übertragung erfolgt steuerbegünstigt.
Einige Jahre später ändern sich Marktbedingungen.
Umsätze sinken, Kosten steigen.
Personal wird reduziert.
Eine Krise zwingt zur Restrukturierung.
Unternehmerisch sinnvoll – steuerlich gefährlich. Denn das Steuerrecht interessiert sich nicht für wirtschaftliche Notwendigkeiten. Es prüft rein formal: Wurde die erforderliche Lohnsumme erreicht oder nicht? Wenn nicht, erfolgt eine Nachversteuerung.
Die Steuer wird erst Jahre später festgesetzt.
Zu diesem Zeitpunkt:
wurde das Unternehmen vielleicht bereits umstrukturiert,
Liquidität wurde reinvestiert,
Gewinne sind nicht mehr frei verfügbar.
Die Nachversteuerung trifft daher oft in einer Phase, in der keine Vorsorge getroffen wurde.
Hinzu kommen:
Zinsen,
gegebenenfalls Säumniszuschläge,
erneute steuerliche Bewertung.
Die vermeintlich „steuerfreie“ Übertragung wird zur verzögerten Steuerbelastung.
Zusätzlich problematisch ist das sogenannte Verwaltungsvermögen.
Nicht begünstigt sind etwa:
liquide Mittel über bestimmten Schwellen,
Wertpapiere,
vermietete Immobilien außerhalb des operativen Betriebs.
Eine falsche Vermögensstruktur kann dazu führen, dass Teile des Unternehmens von vornherein nicht begünstigt sind. Auch hier droht eine unerwartete Steuerbelastung.
Eine begünstigte Unternehmensnachfolge ist kein einmaliger Akt, sondern ein langfristiger Prozess.
Erforderlich sind:
laufende Überwachung der Lohnsummenentwicklung,
frühzeitige Simulation von Personalentscheidungen,
Abstimmung zwischen Steuerberater und Unternehmensführung,
Liquiditätsvorsorge für eventuelle Nachversteuerung.
Vor allem muss klar sein: Die Verschonung ist kein Geschenk, sondern ein Vertrag mit Bedingungen.
Die Begünstigung von Betriebsvermögen verschiebt die Steuerlast – sie beseitigt sie nicht automatisch. Wer die Lohnsummenregelung unterschätzt, riskiert eine erhebliche Nachbelastung. Unternehmensnachfolge ist deshalb nicht nur eine Frage der Generationenplanung, sondern der steuerlichen Langzeitstrategie.