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Schenkungssteuer Freibetrag: Was Sie wissen müssen

Schenkungssteuer Freibetrag: Was Sie wissen müssen

Die Schenkungssteuer ist ein zentrales Thema im deutschen Steuerrecht und spielt eine entscheidende Rolle bei der Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie oder an Dritte. Ein wichtiger Aspekt der Schenkungssteuer sind die Freibeträge, die es ermöglichen, Schenkungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu übertragen. Doch welche Regeln gelten hierbei genau, und wie können Freibeträge optimal genutzt werden?

Was ist der Schenkungssteuer Freibetrag?

Der Schenkungssteuerfreibetrag ist der Betrag, den der Beschenkte innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren steuerfrei erhalten kann. Die Höhe des Freibetrags hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker und dem Beschenkten ab:

  1. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro

  2. Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro

  3. Enkelkinder: 200.000 Euro

  4. Eltern und Großeltern: 100.000 Euro

  5. Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern: 20.000 Euro

  6. Alle übrigen Personen: 20.000 Euro

Der Freibetrag der Schenkung gilt pro Person und kann alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Es kann daher sinnvoll sein, größere Vermögenswerte in mehreren Schritten zu übertragen, um den Freibetrag optimal zu nutzen.

Strategische Überlegungen bei Schenkungen

Eine sorgfältige Planung der Schenkungen ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu maximieren. Es gibt Fälle, in denen es sinnvoll sein kann, Schenkungen über den Freibetrag hinaus vorzunehmen, auch wenn dann Schenkungssteuer anfällt. Dies könnte der Fall sein, wenn:

  1. Steuervorteile durch geringere Einkommensteuer: Es kann vorteilhaft sein, Vermögenswerte an Kinder zu übertragen, deren Einkommen niedriger ist, sodass sie bei einem späteren Verkauf geringere Steuern zahlen müssen.

  2. Frühzeitige Vermögensübertragung: Insbesondere bei Immobilien ist es oft sinnvoll, das Vermögen frühzeitig auf die Kinder zu übertragen, um sicherzustellen, dass spätere Wertsteigerungen im Eigentum der Kinder stattfinden und somit nicht der Erbschaftsteuer unterliegen.

  3. Strategische Planung: Wer frühzeitig Vermögen überträgt, kann die Erbschaftssteuerlast erheblich mindern, indem er den Schenkungssteuerfreibetrag optimal nutzt. Die bewusste Nutzung eines niedrigeren Steuersatzes kann helfen, in Zukunft höhere Steuersätze zu vermeiden.

Gerichtsurteile zur Schenkungssteuer

Landgericht Koblenz, Urteil vom 14.03.2024 (Az. 3 O 457/23)

Thema: Schenkung von Sparguthaben

Zusammenfassung: In diesem Fall wurde entschieden, dass die Übergabe von Sparbüchern alleine nicht ausreicht, um eine wirksame Schenkung von Sparguthaben zu vollziehen. Das Gericht stellte klar, dass eine Abtretung der Forderung gegenüber der Bank notwendig ist, um das Guthaben wirksam zu übertragen. Diese Abtretung kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent erfolgen, wenn der Erblasser durch die Übergabe des Sparbuchs klar den Willen äußert, das Guthaben vollständig zu übertragen. Die fehlende Anzeige der Schenkung beim Finanzamt beeinflusst die Wirksamkeit der Schenkung nicht, sondern führt lediglich zu steuerrechtlichen Konsequenzen für den Beschenkten.

2. Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2020 (Az. 11 UF 100/20)

Thema: Schenkung von Schwiegereltern

Zusammenfassung: Das OLG Oldenburg entschied, dass Schwiegereltern keine Rückforderung einer geschenkten Immobilie verlangen können, wenn diese als Renditeobjekt und nicht als Familienheim genutzt wurde. Das Gericht stellte klar, dass eine Schenkung ihrer Natur nach keine Gegenleistung erfordert und nur unter besonderen Umständen, wie einer schweren Verfehlung des Beschenkten, rückforderbar ist. Der “Wegfall der Geschäftsgrundlage” greift hier nicht, da die Immobilie nicht zur Nutzung als Familienheim gedacht war.

3. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2016 (Az. 4 K 488/14 Erb)

Thema: Freibeträge bei Schenkungen von im Ausland lebenden Schenkern

Zusammenfassung: Das FG Düsseldorf entschied, dass ein in Großbritannien lebender Schenker bei der Übertragung von in Deutschland belegenen Immobilien den gleichen Freibetrag wie ein in Deutschland lebender Schenker beanspruchen kann. Die gesetzliche Ungleichbehandlung von beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen wurde vom EuGH als nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar eingestuft. Daher hat das FG der Klage stattgegeben, dass die Klägerin den vollen Freibetrag geltend machen kann, ungeachtet der Option zur unbeschränkten Steuerpflicht..

Fazit

Die Schenkungssteuer und die damit verbundenen Freibeträge bieten zahlreiche Möglichkeiten, Vermögen steuergünstig zu übertragen. Die Freibeträge haben sich in 2021, 2022, 2023 oder auch 2024 nicht geändert. Eine sorgfältige Planung ist unerlässlich, um die Freibeträge optimal zu nutzen und mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden. Angesichts der Komplexität der Regelungen und der vielen Fallstricke ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen. Mit professioneller Unterstützung lassen sich sowohl die steuerlichen Vorteile maximieren als auch die Vermögensübertragung rechtssicher gestalten. Rufen Sie mich gerne an.

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