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Wollen Sie wirklich Freibeträge verschenken?


Die Situation:
Ein Mandant, der in jungen Jahren ein Vermögen von 6 Millionen Euro aufgebaut hat, steht vor einer Herausforderung in der Vermögensnachfolge. Seine Ehefrau, die sich hauptsächlich um die beiden gemeinsamen Kinder gekümmert hat, hat während dieser Zeit kein eigenes Vermögen aufgebaut. Zu Beginn ihrer Ehe waren beide Partner mittellos.

Das Problem:
Der Ehemann kann im Rahmen der schenkungssteuerlichen Freibeträge alle zehn Jahre 400.000 Euro pro Kind an seine beiden Kinder übertragen, was Gesamtfreibeträge von 800.000 Euro ergibt. Da die Ehefrau jedoch über kein eigenes Vermögen verfügt, kann sie keine vergleichbaren Schenkungen vornehmen. Die potenziellen Freibeträge für Schenkungen von der Mutter an ihre Kinder, die ebenfalls 800.000 Euro betragen würden, bleiben somit ungenutzt.

Die Lösung:
Die Ehegatten lebten bislang im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch einen Wechsel in den Güterstand der Gütertrennung konnte die Ehefrau die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Zugewinns steuerfrei erhalten. Konkret bedeutete dies, dass die Ehefrau 3 Millionen Euro steuerfrei von ihrem Mann erhielt. In der Folge konnten nun sowohl Vater als auch Mutter jeweils bis zu 400.000 Euro steuerfrei an jedes Kind verschenken.

Der Erfolg:
Durch den strategischen Wechsel des Güterstandes wurde das Vermögen des Ehemannes zur Hälfte steuerfrei auf die Ehefrau übertragen. Diese geschickte Vermögensumverteilung bereitete den Weg für eine optimierte Vermögensnachfolge auf die nächste Generation vor. Statt der ursprünglichen 800.000 Euro stehen der Familie nun alle zehn Jahre insgesamt 1,6 Millionen Euro an Freibeträgen zur Verfügung. Zusätzlich besteht für die Ehegatten die Option, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückzukehren, um sich die zivilrechtlichen Vorteile dieser Konstellation erneut zunutze zu machen – ein Vorgehen, das auch als „Güterstandsschaukel“ bekannt ist.

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