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Wenn die drohende Erbschaftsteuer zum Hausverkauf führt.

 

Die Situation:
Eine ältere Dame, die seit Jahrzehnten mit ihrem Lebensgefährten zusammenlebte, stand nach dessen Ableben vor einer erbschaftsteuerlichen Herausforderung. Obwohl sie das gemeinsame Haus erben sollte, waren die beiden nicht rechtsgültig verheiratet. Das Haus hatte einen Wert von 900.000 Euro, die Dame verfügte nur über eine gesetzliche Rente und geringe Ersparnisse.

Das Problem:
Aufgrund des fehlenden Ehestatus hatte die Dame lediglich Anspruch auf einen Erbschaftsfreibetrag von 20.000 Euro. Die Erbschaftsteuer wurde mit 30 Prozent berechnet und betrug somit 260.000 Euro. Diese Summe konnte die 83-jährige Dame nicht aufbringen und eine mögliche Lösung wäre der Verkauf des Hauses und ein Umzug gewesen.

Die Lösung:
Durch einen Antrag beim zuständigen Finanzamt konnte eine zinslose Stundung der Erbschaftssteuer über zehn Jahre erreicht werden.

Der Erfolg:
Durch die gewährte Stundung der Erbschaftsteuer in Höhe von 260.000 Euro blieb die Summe vorerst offen. Auch die sonst üblichen Stundungszinsen fielen nicht an. Die Dame konnte ihr geliebtes Haus weiter bewohnen, ohne es verkaufen zu müssen.

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