Die Situation:
Ein Ehepaar, bei dem der Ehemann ein Unternehmen im Wert von ca. 4 Millionen Euro besitzt, steht vor einer komplexen erbschaftsteuerlichen Herausforderung. Die Ehefrau verfügt nur über geringes eigenes Vermögen und das gemeinsam bewohnte Haus im Wert von 750.000 Euro gehört allein dem Ehemann.
Das Problem:
Nahezu das gesamte Vermögen des Ehepaares befindet sich im Alleineigentum des Ehemannes, was insbesondere im Hinblick auf seine unternehmerische Tätigkeit ein erhebliches finanzielles Risiko birgt. Bei einer Insolvenz des Unternehmens wäre nicht nur das Geschäftsvermögen, sondern auch das gemeinsame Haus verloren.
Die Lösung:
Um das Familienheim vor einem möglichen Verlust durch die Insolvenz des Ehemannes zu schützen, entschied er sich für die steuerfreie Übertragung des Hauses auf seine Ehefrau. Ein Familienheim kann zu Lebzeiten unabhängig vom Güterstand und vom Wert der Immobilie steuerfrei auf den anderen Ehegatten übertragen werden, wenn es gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Drei Jahre später: Nachdem der Mandant sein Unternehmen verkauft und ein Haus in Österreich im Wert von 1,2 Millionen Euro gekauft hatte, zog er mit seiner Frau dorthin. Auch diese Immobilie übertrug der Mandant auf seine Ehefrau. Obwohl die Eheleute während ihrer Zeit in Österreich weiterhin in Deutschland unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig waren, fiel für die Übertragung der gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie in Deutschland keine Schenkungsteuer an. Diese Steuerbefreiung erstreckte sich auch auf Familienwohnheime innerhalb der EU, wobei es auf den kurzen Zeitraum zwischen den Übertragungen nicht ankam.
Der Erfolg:
Durch die strategische Übertragung des Familienheims an die Ehefrau wurde nicht nur der gemeinsame Wohnsitz gesichert, sondern auch ein Vermögensausgleich zwischen den Ehegatten geschaffen. Dadurch konnte ein erheblicher Teil des Vermögens steuerfrei übertragen werden.
Durch die steuerfreie Übertragung der beiden Immobilien wurde ein Teil des Vermögensausgleichs zwischen den Ehegatten erreicht. Gleichzeitig wurde das Familienheim aus dem Vermögen des Ehemannes herausgenommen und damit vor dem Zugriff potenzieller Gläubiger seines Unternehmens geschützt. Insgesamt wurden Vermögenswerte in Höhe von 1,95 Mio. Euro steuerfrei vom Ehemann auf die Ehefrau übertragen, ohne den Freibetrag von 500.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Dieser Freibetrag steht für künftige Übertragungen weiterhin zur Verfügung.
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