Fast hätte es sich "ausgeschaukelt" - Die Erfolgsgeschichte der Familienheimschaukel
Die Situation: Ein Ehepaar mit ungleicher Vermögensverteilung möchte den Vermögensunterschied ausgleichen. Der Ehemann möchte seiner Ehefrau das Familienheim im Wert von 1,2 Millionen Euro schenken und zusätzlich einen Geldbetrag in gleicher Höhe übergeben. Aufgrund einer früheren Schenkung ist der Schenkungssteuerfreibetrag von 500.000 Euro bereits ausgeschöpft.
Das Problem: Die Übertragung des Familienheims ist steuerfrei, die Schenkung des Geldbetrages von 1,2 Mio. Euro löst jedoch Schenkungssteuer aus, da der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist. Der Schenkungssteuersatz beträgt 19 %, so dass 228.000 Euro an das Finanzamt abzuführen sind.
Die Lösung: Die Lösung dieses Problems liegt in der sogenannten “Familienheimschaukel”. Der Ehemann überträgt das Familienheim, in dem das Ehepaar wohnt, schenkungssteuerfrei und ohne den Freibetrag in Anspruch zu nehmen auf die Ehefrau. Nach einiger Zeit verkauft die Ehefrau das Einfamilienhaus zum Verkehrswert von 1,2 Mio. Euro an ihren Ehemann zurück. Dieser Verkauf ist schenkungsteuerfrei, da er zu marktüblichen Bedingungen erfolgt, und es fällt keine Grunderwerbsteuer an, da Verkäufe zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Einkommensteuer fällt ebenfalls nicht an, da das Haus ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Zu einem späteren Zeitpunkt verschenkt der Ehemann das Familienheim erneut an seine Ehefrau und auch diese Schenkung bleibt schenkungsteuerfrei, da sie unter die sachliche Steuerbefreiung für Familienheime zwischen Ehegatten fällt.
Der Erfolg: Im Ergebnis erhält die Ehefrau das Familienheim im Wert von 1,2 Mio. Euro und den Geldbetrag in gleicher Höhe steuerfrei.