Der Lebensunterhalt der Mutter war in großer Gefahr.


Die Situation:

Ein vermögender Mandant verstarb, ohne ein Testament zu hinterlassen. Seine gesetzlichen Erben waren seine Ehefrau und seine zwei volljährigen Kinder. Das Vermögen bestand im Wesentlichen aus vermieteten Immobilien und einem umfangreichen Aktienportfolio.

Das Problem:
Die Ehefrau benötigte die Mieteinnahmen für ihren Lebensunterhalt. Ohne Testament wäre das Immobilienvermögen nach der gesetzlichen Erbfolge anteilig an die Kinder gefallen, was die finanzielle Versorgung der Mutter gefährdet hätte. Eine Ausschlagung der Erbschaft durch die Kinder hätte zudem den Verlust der erbschaftsteuerlichen Freibeträge nach sich gezogen und das gesamte Vermögen der Mutter der Erbschaftsteuer unterworfen.

Die Lösung:
In diesem Fall empfahl ich eine Ausschlagungsvereinbarung. Die Kinder schlugen das Erbe aus und erhielten dafür einen Anteil am Aktienvermögen des Vaters in Höhe von insgesamt 800.000 Euro. Damit wurde die Mutter Alleinerbin des restlichen Vermögens. Jedes Kind erhielt Aktien im Wert von 400.000 Euro, was genau seinem erbschaftsteuerlichen Freibetrag entsprach, so dass für sie keine Erbschaftsteuer anfiel. Die Mutter konnte das auf die Kinder übertragene Vermögen von ihrer Erbschaftsteuerbemessungsgrundlage abziehen, wodurch sich ihre Bemessungsgrundlage um 800.000 Euro verringerte.

Der Erfolg:
Durch diese strategische Ausschlagungsvereinbarung sicherten wir die finanzielle Versorgung der Mutter und nutzten gleichzeitig die steuerlichen Freibeträge der Kinder optimal aus. Insgesamt konnte so eine erhebliche Erbschaftsteuerbelastung vermieden und das Familienvermögen wirksam geschützt werden.

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