Stellen Sie sich vor, ein Angehöriger in den USA verstirbt und hinterlässt Ihnen ein Vermögen. Die USA haben eine Steuer, die auf das Vermögen erhoben wird, das nach dem Tod einer Person weitergegeben wird. Diese Steuer nennt man in den USA “federal estate tax”, also Bundes-Nachlasssteuer. Gleichzeitig, wenn jemand in Deutschland Vermögen erbt oder als Geschenk erhält, muss er darauf auch Steuern zahlen, gemäß dem deutschen Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz.
Jetzt kommt das Problem: Wenn Sie das Vermögen von einer Person erben, die in den USA lebte, aber selber in Deutschland Steuern zahlen müssen (oder umgekehrt), könnte dieses Vermögen theoretisch sowohl in den USA als auch in Deutschland besteuert werden. Hier braucht es hohe Kompetenz, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
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Imagine a relative in the USA passes away and leaves you an estate. The USA has a tax that is levied on assets that are passed on after a person’s death. This tax is called the “federal estate tax” in the USA. At the same time, if someone in Germany inherits assets or receives them as a gift, they must also pay tax on them in accordance with the German Inheritance and Gift Tax Act.
Here’s the problem: If you inherit assets from someone who lived in the US but have to pay taxes in Germany (or vice versa), those assets could theoretically be taxed in both the US and Germany.
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