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Kanada und Europa rücken wirtschaftlich und politisch immer enger zusammen.
Das Freihandelsabkommen CETA, eine vertiefte Zusammenarbeit bei Digitalisierung, Rohstoffen, Investitionen sowie Sicherheit und Verteidigung zeigen: Kanada ist für die Europäische Union ein wichtiger Partner.
Auch im Alltag werden die Verbindungen enger. Deutsche leben und arbeiten in Kanada, Kanadier wohnen in Deutschland, Kinder studieren im jeweils anderen Land. Familien besitzen Immobilien, Unternehmen, Bankkonten oder Wertpapierdepots auf beiden Seiten des Atlantiks.
Spätestens im Erbfall zeigt sich jedoch: Politische und wirtschaftliche Nähe bedeutet nicht, dass auch die steuerlichen Regeln zusammenpassen.
Gerade deutsch-kanadische Erbfälle können steuerlich anspruchsvoll sein. Denn Kanada und Deutschland betrachten den Todesfall aus unterschiedlichen Perspektiven.
„In Kanada gibt es keine Erbschaftsteuer“ – stimmt das?
Der Satz ist häufig zu hören. Und er ist nicht völlig falsch.
Kanada kennt keine Erbschaftsteuer, die unmittelbar mit der deutschen Erbschaftsteuer vergleichbar wäre. Daraus zu schließen, dass ein Todesfall in Kanada keine steuerlichen Folgen auslöst, wäre allerdings ein erheblicher Irrtum.
Das kanadische Steuerrecht setzt an einer anderen Stelle an: Beim Tod wird grundsätzlich unterstellt, dass bestimmte Vermögenswerte unmittelbar vor dem Tod zum Marktwert verkauft worden sind. Diese gesetzliche Annahme wird als „deemed disposition“ bezeichnet.
Betroffen sein können beispielsweise Immobilien, Aktien, Fonds, Krypto-Assets, Kunstwerke oder andere Kapitalanlagen. Hat sich der Wert dieser Vermögenswerte seit ihrer Anschaffung erhöht, kann im Todesfall ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen – obwohl tatsächlich kein Verkauf stattgefunden hat.
Unter bestimmten Voraussetzungen können insbesondere bei Übertragungen auf Ehegatten oder Partner Steueraufschübe oder Ausnahmen relevant sein. Ob diese Möglichkeiten greifen, hängt jedoch immer von der konkreten familiären und vermögensrechtlichen Situation ab.
Zwei Länder, zwei steuerliche Perspektiven
Vereinfacht lässt sich der Unterschied so darstellen:
Kanada betrachtet beim Tod unter anderem die Wertsteigerungen, die beim Erblasser entstanden sind. Deutschland betrachtet bei der Erbschaftsteuer grundsätzlich den Übergang des Vermögens auf den Erben. Genau diese unterschiedlichen Ansätze machen einen deutsch-kanadischen Erbfall so anspruchsvoll.
Ein Beispiel: Ein Vater lebt seit vielen Jahren in Kanada. Zu seinem Vermögen gehören ein Haus, ein Wertpapierdepot und Bankguthaben. Seine Tochter lebt in Deutschland.
Beim Tod des Vaters können in Kanada steuerliche Folgen entstehen, weil dort eine fiktive Veräußerung bestimmter Vermögenswerte angenommen wird. Gleichzeitig muss die Tochter prüfen, ob ihr Erwerb in Deutschland der Erbschaftsteuer unterliegt.
Dass Kanada keine klassische Erbschaftsteuer erhebt, bedeutet also keineswegs automatisch, dass der Erbfall steuerlich unkompliziert ist. Zwei unterschiedliche Steuersysteme können denselben wirtschaftlichen Vorgang aus unterschiedlichen Blickwinkeln erfassen.
Wann Deutschland ins Spiel kommt
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht knüpft nicht allein daran an, wo sich ein Vermögensgegenstand befindet.
Entscheidend können insbesondere die persönlichen Verhältnisse von Erblasser und Erwerber sein. Deshalb kann auch Vermögen in Kanada für die deutsche Erbschaftsteuer relevant werden.
Gerade die Konstellation „Erblasser in Kanada – Erbe in Deutschland“ sollte deshalb nicht mit dem Satz abgetan werden: „Das Vermögen liegt doch in Kanada.“
Der Wohnsitz des Erben kann steuerlich von erheblicher Bedeutung sein. Gleiches gilt in anderen Fällen, etwa wenn ein in Deutschland lebender Erblasser Vermögen in Kanada besitzt.
Ob eine deutsche Erbschaftsteuerpflicht entsteht und in welchem Umfang sie besteht, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Hilft das Doppelbesteuerungs-abkommen?
Deutschland und Kanada haben ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses betrifft jedoch vor allem Steuern vom Einkommen und bestimmte andere Steuern. Es ist kein umfassendes Abkommen für Erbschaft- und Schenkungsteuern.
Das ist wichtig, weil Kanada und Deutschland im Todesfall nicht zwingend dieselbe Steuer auf denselben Steuertatbestand erheben.
In Kanada kann beispielsweise Einkommensteuer auf einen angenommenen Veräußerungsgewinn entstehen. In Deutschland kann gleichzeitig Erbschaftsteuer auf den Vermögenserwerb anfallen.
Ob und in welchem Umfang eine in Kanada gezahlte Steuer in Deutschland berücksichtigt werden kann, muss deshalb sorgfältig geprüft werden. Die Annahme, dass eine kanadische Steuerzahlung automatisch vollständig auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet wird, greift häufig zu kurz.
Immobilien können besonders relevant sein
Ein typischer deutsch-kanadischer Erbfall betrifft Immobilien.
Vielleicht ist ein Deutscher vor Jahrzehnten nach Kanada ausgewandert und besitzt dort heute ein Haus. Vielleicht hält eine in Deutschland lebende Familie eine Ferienimmobilie in British Columbia oder Ontario. Oder Eltern und Kinder leben in unterschiedlichen Ländern, während eine Immobilie Teil des Nachlasses bleibt.
Bei Immobilien kommt es nicht nur darauf an, wo sie liegen. Bedeutung haben unter anderem Wohnsitz, Nutzung, Eigentumsverhältnisse, Anschaffungskosten, heutiger Marktwert und familiäre Verhältnisse.
In Kanada kann eine Wertsteigerung im Todesfall steuerlich relevant werden. Bei selbst genutztem Wohneigentum können jedoch besondere Befreiungsregelungen eine wichtige Rolle spielen.
Deutschland kann den Übergang der Immobilie auf den Erben wiederum im Rahmen der Erbschaftsteuer berücksichtigen.
Wertpapierdepots, Fonds und Kryptowerte
Auch Kapitalanlagen sollten bei einem deutsch-kanadischen Erbfall genau betrachtet werden.
Aktien, Fonds, Wertpapierdepots und Kryptowerte können in Kanada von der fiktiven Veräußerung im Todeszeitpunkt betroffen sein. Hat sich der Wert seit dem Erwerb erhöht, kann daraus eine steuerpflichtige Wertsteigerung entstehen. Für die deutsche Erbschaftsteuer muss gleichzeitig der Wert des erworbenen Vermögens bestimmt werden.
Ein und dasselbe Depot kann damit in Kanada und Deutschland aus völlig unterschiedlichen steuerlichen Blickwinkeln relevant werden. Gerade bei größeren Vermögen kann es daher wichtig sein, Anschaffungskosten, Marktwerte zum Todeszeitpunkt, Depotunterlagen und steuerliche Unterlagen vollständig zu dokumentieren.
Kanadische Vorsorgekonten nicht übersehen
Bei kanadischen Nachlässen können zudem besondere Anlage- und Vorsorgeformen eine Rolle spielen. Dazu gehören etwa RRSP, RRIF oder TFSA.
Diese Konten folgen eigenen kanadischen steuerlichen Regeln. Je nach Kontoart, Begünstigung und familiärer Situation können Beträge beim Tod in der letzten Steuererklärung des Verstorbenen zu berücksichtigen sein oder unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt auf einen Ehegatten beziehungsweise einen anderen qualifizierten Begünstigten übertragen werden.
Für deutsche Erben stellt sich anschließend zusätzlich die Frage, wie der jeweilige Vermögenswert nach deutschem Steuerrecht einzuordnen ist.
Eine kanadische Produktbezeichnung lässt sich nicht automatisch eins zu eins in das deutsche Steuerrecht übertragen.
Die Herausforderung liegt in der Abstimmung
Bei internationalen Erbfällen liegt das Problem häufig nicht allein darin, dass ein einzelnes Land besonders komplizierte Regeln hätte. Schwierig wird es, wenn zwei unterschiedliche Systeme gleichzeitig berücksichtigt werden müssen. Zu klären sind dann unter anderem folgende Fragen:
- Welche steuerlichen Folgen entstehen in Kanada durch den Todesfall?
- Welche Vermögenswerte sind von einer fiktiven Veräußerung betroffen?
- Welche Werte und Stichtage sind maßgeblich?
- Entsteht für die Erben eine deutsche Erbschaftsteuerpflicht?
- Wie werden kanadische Vermögenswerte in Deutschland bewertet?
- Welche kanadischen Steuerzahlungen können gegebenenfalls berücksichtigt werden?
- Welche Unterlagen benötigen deutsche und kanadische Steuerbehörden?
- Welche Gestaltungen sind bereits zu Lebzeiten sinnvoll?
Gerade bei Immobilien, größeren Depots, Unternehmensbeteiligungen oder kanadischen Vorsorgekonten sollte diese Abstimmung möglichst frühzeitig erfolgen.
Internationale Vermögensnachfolge frühzeitig planen
Kanada und Europa kommen sich politisch und wirtschaftlich näher. Für Familien mit Vermögen in beiden Ländern bleiben Deutschland und Kanada steuerlich jedoch zwei eigenständige Systeme.
Wer international lebt, investiert oder Vermögen auf beiden Seiten des Atlantiks hält, sollte deshalb auch seine Vermögensnachfolge grenzüberschreitend planen.
Die entscheidenden Fragen entstehen häufig nicht erst im Erbfall. Sie entstehen oft viele Jahre vorher – bei der Wahl des Wohnsitzes, beim Erwerb einer Immobilie, bei der Strukturierung von Kapitalanlagen oder bei der Gestaltung eines Testaments.
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