– Der Umzug ins Ausland bringt viele Veränderungen mit sich, besonders wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht. Eine der komplexesten Herausforderungen betrifft die Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die besonderen Herausforderungen und wichtige Überlegungen, die Sie beachten sollten.

Steuerpflicht bei Wohnsitz im Inland

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht nimmt eine Steuerpflicht an, wenn ein Beteiligter im Inland wohnt. Dies betrifft sowohl den Erblasser und den Erben als auch den Schenker und den Beschenkten. Das bedeutet, dass bei einem Wegzug ins Ausland nur dann steuerliche Vorteile entstehen, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe oder der Schenker und der Beschenkte nicht mehr im Inland wohnen.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn der Erblasser oder der Schenker bzw. der Erwerber im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. In diesem Fall unterliegt das gesamte vererbte oder übertragene Vermögen der deutschen Erbschaft- oder Schenkungssteuer.

Beschränkte Steuerpflicht

Die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht greift, wenn weder der Erblasser noch der Erbe im Inland wohnen, aber bestimmtes Inlandsvermögen übertragen wird. Hierzu zählen insbesondere:
  • Inländisches Grundvermögen
  • Inländisches Betriebsvermögen
  • Mindestens 10% Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Deutsche Staatsangehörige gelten auch ohne inländischen Wohnsitz im erbschaftsteuerlichen Sinne als Inländer, wenn sie nicht länger als fünf Jahre im Ausland leben. Das bedeutet, dass Übertragungen, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Wegzug erfolgen, der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegen. Bei einem Wegzug in die USA verlängert sich diese Frist aufgrund des Ergänzungsprotokolls des erbschaftsteuerlichen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf zehn Jahre.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und ihre Bedeutung

Bei Gestaltungsüberlegungen zur Erbschaftsteuer im Kontext des Wegzugs spielt das Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens in Erbsachen zwischen dem Zuzugsstaat und Deutschland eine wesentliche Rolle. Wichtige Länder, mit denen Deutschland ein solches DBA hat, sind:
  • Schweiz (nur Erbschaftsteuer)
  • Frankreich
  • USA

Gestaltungsüberlegungen zur Optimierung

Um steuerliche Belastungen zu minimieren, sollten folgende Gestaltungsüberlegungen in Betracht gezogen werden:
  • Umstrukturierung von Vermögen: Ziel ist es, bei beschränkter Steuerpflicht Inlandsvermögen zu vermeiden.
  • Minderung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage: Dies kann durch die Belastung von inländischem Vermögen mit Darlehen und das vorrangige Tilgen von ausländischen Verbindlichkeiten erreicht werden.

Fazit

Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen bei Wegzug ins Ausland ist ein komplexes Thema, das sorgfältige Planung und fundierte Beratung erfordert. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den relevanten steuerlichen Regelungen und die Inanspruchnahme professioneller Beratung sind unerlässlich, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und optimale Lösungen zu finden.
Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – auch via Zoom. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerliche Situation analysieren und die besten Strategien für Ihren Wegzug ins Ausland entwickeln.
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