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Dieses raffinierte, aber wirkungsvolle Instrument der Vermögensübertragung ist eine Strategie, die sich insbesondere für Ehepaare in Deutschland mit erheblichem Immobilienvermögen lohnt. Warum aber ist die Familienheimschaukel ein so mächtiges Instrument?

  • Steuerersparnis: Unter Nutzung der gesetzlichen Freibeträge können Ehegatten das Familienheim mehrfach übertragen, ohne dass Schenkungs- oder Grunderwerbsteuer anfällt. Dies ist besonders für Paare mit hohem Nettovermögen interessant, da sie auf diese Weise potenziell Millionen von Euro an Steuern sparen können.
  • Schutz des Familienvermögens: In Fällen, in denen ein Ehepartner einem hohen beruflichen Risiko ausgesetzt ist, z.B. als Unternehmer, ermöglicht die Familienheimschaukel die Übertragung von Vermögen auf den weniger gefährdeten Ehepartner und damit den Schutz des Familienvermögens.
  • Flexibilität und Wiederholbarkeit: Eines der attraktivsten Merkmale ist die Wiederholbarkeit. Paare können den Prozess alle paar Jahre wiederholen, wodurch weitere Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden können. Diese Flexibilität kommt der langfristigen Finanzplanung und dem Vermögenserhalt zugute.
  • Einfachheit und Rechtssicherheit: Obwohl bestimmte Regeln und Fristen eingehalten werden müssen, bietet die Familienheimschaukel bei korrekter Umsetzung eine rechtssichere Methode der Vermögensübertragung ohne die Komplexität vieler anderer Steuervermeidungsstrategien.

In einem Steuersystem, das oft als hoch komplex empfunden wird, bieten Gestaltungsinstrumente wie die Familienheimschaukel eine wertvolle Möglichkeit, Vermögen auf effiziente und steuersparende Weise zu verwalten.

Für folgende Konstellationen ist die Familienheimschaukel besonders sinnvoll

  • Ehepaare mit hohem Immobilienvermögen: Die Steuerersparnis ist umso größer, je höher der Wert des Familienheims ist.
  • Unternehmer-Ehepaare: Bei hohen unternehmerischen Risiken kann die Vermögensübertragung potenzielle Haftungsrisiken deutlich reduzieren.
  • Familien in Patchwork-Situationen: In Familien, in denen nur ein Partner Kinder hat, kann diese Strategie helfen, mögliche Pflichtteilsansprüche zu reduzieren und das Vermögen gerecht aufzuteilen.

Wesentlichen Elemente und Schritte der "Familienheimschaukel"

  • Erste Schenkung des Familienheims: Ein Ehegatte (Schenker) überträgt das Familienheim auf den anderen Ehegatten (Beschenkter). Diese Schenkung ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) von der Schenkungsteuer befreit, da es sich um die Übertragung eines selbstgenutzten Familienheims unter Ehegatten handelt.
  • Rückverkauf des Familienheims: Nach einigen Jahren verkauft der beschenkte Ehegatte das Familienheim zum Verkehrswert an den ursprünglichen Schenker zurück. Dieser Verkauf löst keine Schenkungssteuer aus, da er zu einem marktüblichen Preis erfolgt. Auch Grunderwerbsteuer fällt nicht an, da der Erwerb unter Ehegatten nach § 3 Nr. 4 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Da das Familienheim ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, fällt auch keine Einkommensteuer nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) an.
  • Zweite Schenkung des Familienheims: Wiederum nach einigen Jahren kann der Ehegatte, der das Familienheim zurückerworben hat, das Eigentum erneut an den anderen Ehegatten verschenken. Auch diese Schenkung wäre nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG schenkungssteuerfrei.

Fazit

Im Ergebnis führt dies dazu, dass der beschenkte Ehegatte sowohl über das Familienheim als auch über den aus dem Verkauf erhaltenen Geldbetrag verfügt, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Wichtig ist, dass die Transaktionen marktüblich und wie unter fremden Dritten ausgestaltet sein müssen, um von der Finanzverwaltung anerkannt zu werden.

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