Ein Erbscheinsantrag ist keine unverbindliche Anfrage an das Nachlassgericht.
Wer einen Erbschein beantragt, muss darlegen, auf welcher Grundlage das behauptete Erbrecht besteht. Es müssen Angaben zur Erbfolge gemacht werden, beispielsweise zu Verwandtschaftsverhältnissen, vorhandenen Testamenten oder Erbverträgen und zu weiteren Personen, die als Erben in Betracht kommen könnten.
Je nach Fall müssen diese Angaben durch Urkunden und andere Nachweise belegt werden. Regelmäßig ist außerdem eine eidesstattliche Versicherung erforderlich.
Das ist besonders relevant, wenn die Erbfolge nicht eindeutig ist.
Wer beispielsweise davon ausgeht, Alleinerbe zu sein, obwohl ein Testament unterschiedlich ausgelegt werden kann, sollte nicht vorschnell handeln. Gleiches gilt bei mehreren Testamenten, unklaren Formulierungen, möglichen Anfechtungsgründen oder Streit innerhalb der Familie.
In solchen Situationen sollte zunächst geklärt werden, wer tatsächlich Erbe geworden ist, bevor ein bestimmter Erbschein beantragt wird.