Nach einem Todesfall besteht verständlicherweise der Wunsch, die notwendigen Formalitäten möglichst schnell zu erledigen. Doch beim Erbschein ist Geschwindigkeit nicht immer der beste Ratgeber.
Bevor ein Antrag gestellt wird, sollten zunächst drei Fragen beantwortet werden:
Erstens: Wie ist die Erbfolge tatsächlich geregelt?
Zweitens: Welche Unterlagen liegen bereits vor?
Drittens: Für welchen konkreten Zweck wird überhaupt ein Erbnachweis benötigt?
Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, ob ein Erbschein notwendig ist.
Manchmal ist er unverzichtbar. Manchmal erleichtert er die Abwicklung eines komplizierten Nachlasses erheblich. Und manchmal verursacht er lediglich Kosten, obwohl die Erbenstellung bereits auf andere Weise ausreichend nachgewiesen werden kann.
Dabei sollte besonders darauf geachtet werden, gegenüber welcher Stelle der Nachweis erbracht werden muss. Die Anforderungen einer Bank sind nicht automatisch dieselben wie die des Grundbuchamts.
Ein eröffnetes eigenhändiges Testament kann gegenüber einer Bank unter Umständen als ausreichender Erbnachweis dienen. Für die Grundbuchberichtigung gelten dagegen besondere gesetzliche Anforderungen. Dort kann ein privatschriftliches Testament den Erbschein grundsätzlich nicht in gleicher Weise ersetzen wie eine öffentliche Verfügung von Todes wegen.