Bei internationalem Erbe
hohe Erbschaftsteuer vermeiden!

Ihr Fachberater für Internationales Steuerrecht hilft

Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an. Das Erstgespräch ist immer kostenfrei. Wir teilen Ihnen mögliche Kosten mit, bevor Sie entstehen.

Möchten Sie sich stattdessen zur deutschen Erbschaftsteuer beraten lassen?
Dann klicken Sie bitte hier!

Erbschafteuer bei Internationalem Bezug

Wir sind auf das Internationale Erbschaftsteuerrecht spezialisiert.

Wir vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden und kümmern uns um die Erbschaftsteuererklärung, wenn Ihr Erbfall einen grenzüberschreitenden Bezug hat.

Ein internationaler Erbschaftsteuerfall liegt z. B. vor, wenn Sie als Erbe im Ausland leben, sich der geerbte Nachlass aber in Deutschland befindet oder der Erblasser in Deutschland gelebt hat.

Ein internationaler Erbschaftsteuersachverhalt liegt auch dann vor, wenn der Erblasser Vermögen im Ausland hinterlässt, Sie als Erbe aber in Deutschland leben.

Risiko erheblicher Steuerschäden

Wenn jemand Erbe über Ländergrenzen hinweg antritt, muss er sorgfältig vorgehen, um nicht doppelt Steuern zu zahlen. “Doppelbesteuerung” bedeutet, dass das Erbe sowohl im Wohnsitzland des Erben als auch im Land, wo der Verstorbene gelebt hat oder sein Vermögen hatte, besteuert wird. Dies kann zu erheblich höheren Kosten führen.

Zudem kann es zu einer unnötigen Überbesteuerung kommen, falls das Erbe fälschlicherweise im Land mit höheren Steuersätzen versteuert wird, anstatt im Land mit geringeren Sätzen. Deshalb ist es entscheidend, bei grenzüberschreitenden Erbfällen genau zu sein oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wir navigieren Sie durch internationale Erbschaftsteuergesetze, gewährleisten die korrekte Abwicklung und Dokumentation des Nachlasses und unterstützen bei der zukunftsorientierten Planung, um rechtliche Schwierigkeiten und übermäßige Steuerbelastungen zu vermeiden.

International - UNSERE Mandate

Unsere Kanzlei ist auf Mandate zum Internationalen Erbschaftsteuerrecht spezialisiert.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Hergen Kassuba, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht.

Unsere Mandanten

Zu unseren Mandanten zählen vor allem im Ausland lebende Erben, die eine Erbschaft aus Deutschland erhalten oder von einem in Deutschland lebenden Verwandten geerbt haben.

Ebenso gehören zu unseren Mandanten Privatpersonen, die ihren Nachlass steueroptimal regeln möchten und einen grenzüberschreitenden Sachverhalt haben, z.B. weil sie selbst, ihre Erben oder ihr Vermögen sich außerhalb Deutschlands befinden.

Wir beraten Sie zur Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer.

Telefon: 0421-566420-0

Bei diesen Erbfall-Konstellationen helfen wir:

Unsere Leistungen:

Expertise in Sachen legale Steuervermeidung

Unsere Leistungen im Überblick

Ihr Ansprechpartner

über uns

Steuerberater Hergen Kassuba

Telefon: 0421 – 566420-0
E-Mail: erbschaftsteuer@hergen-kassuba.de

Hergen Kassuba ist Steuerberater, Diplom-Ökonom und Fachberater für Internationales Steuerrecht. Er ist auf die Steuerberatung bei Erbe und Schenkung spezialisiert und hat mittlerweile mehrere Hundert Mandate erfolgreich bearbeitet. Wir beraten Mandanten in ganz Deutschland.

Unsere Mandanten sind häufig Erben, Familien oder Familienangehörige, und natürlich Menschen, die ihren Nachlass planen wollen. Oft geht es um die kleine Erbschaft, aber häufig werden wir auch als Steuerberater bei größeren Nachlass-Sachen mit hohen Vermögenswerten hinzugezogen. Wir beraten bundesweit (in ganz Deutschland) zum Thema Erbschafts- und Schenkungsteuer.

Das Erstgespräch mit Hergen Kassuba ist für Sie immer kostenfrei und vollkommen unverbindlich.

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, können wir aufgrund unserer Erfahrung in der Regel die voraussichtlichen Kosten einschätzen und Sie darüber dann informieren.

Wir teilen Ihnen mit, welche Tätigkeit wir anbieten und welche Kosten dafür anfallen. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten. Wir informieren Sie über die Steuerberater-Kosten also, bevor Sie uns beauftragen.

Entweder erstellen wir einen Kostenvoranschlag mit einem Festpreis (Pauschalhonorar). Oder wir berechnen unsere Kosten nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie zahlen dann nicht mehr als ein Steuerberater kosten würde, der nicht auf Erbschaft und Schenkung spezialisiert ist.

Der weitere Ablauf ist wie folgt:

Kontakt aufnehmen

Rufen sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail. Teilen Sie mir kurz mit, worum es in etwa geht, zum Beispiel „Erbe“, „Schenkung“ oder „Regelung des Nachlasses“, „Testamentsgestaltung“ oder Ähnliches.

Kostenfreies Vorabgespräch – Erstberatung

Wir vereinbaren einen Termin und besprechen Ihre Sache, kostenfrei und unverbindlich. Oft können wir bereits in dem ersten Gespräch viele Fragen klären und die notwendigen weiteren Schritte aufzeigen und erläutern. Wir informieren Sie auch genau über unsere Kosten für den Fall, dass Sie uns beauftragen.

Steuervertretung

Wir werden für Sie als Steuerberater in der Erbschaftsteuer- oder Schenkungssteuer-Sache tätig.

Wir übernehmen die weiteren nötigen Schritte und erledigen alle erforderlichen Maßnahmen. Dabei sorgen wir dafür, dass sämtliche Steuervergünstigen zu Ihrem Vorteil greifen mit dem Ziel, die drohende Besteuerung ganz auszuschließen oder möglichst weit zu verringern. In der Regel müssen sich unsere Mandanten dann um nichts weiter kümmern. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt usw.

Geht es um eine steueroptimale Nachlassplanung, etwa die Gestaltung eines Testaments, erarbeiten wir einen Vorschlag, wie sich mögliche Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer verringern oder verhindern lässt.

Teilen Sie uns kurz mit, was Ihr Anliegen ist. Ein Stichwort oder eine kurze Beschreibung reicht aus.
Jetzt kostenlose Basisanalyse anfragen.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht und melden uns zeitnah zurück!