Erbschaftsteuer bei US-Trust oder Kanada-Trust

“Als Fachberater für Internationales Steuerrecht bin ich auf die Steuerberatung für Erben in Deutschland, spezialisiert, die einen Trust aus den USA oder Kanada geerbt haben oder Zahlungen aus dem Vermögen eines amerikanischen oder kanadischen Trust erhalten, nachdem der Errichter des Trust verstorben ist.” Hergen Kassuba

Diese Fälle sind hochkomplex. Wir sind hier damit befasst, die zweifache (doppelte) Besteuerung des Erbes in den USA oder Kanada und erneut in Deutschland zu verhindern. Wir kennen uns mit dem US-amerikanischem oder kanadischem Steuerrecht aus und führen in Deutschland mit den Finanzämtern die nötige Korrespondenz, um darauf hinzuwirken, die Erbschaftsteuer soweit wie möglich zu vermeiden oder zu reduzieren.

Bei Fragen rund um US-Trusts oder Kanada-Trusts,
rufen Sie uns gerne an.

Das erste Beratungsgespräch mit Herrn Kassuba ist immer kostenfrei.

Viele unsere Mandate haben Bezüge zu einem oder mehreren anderen Staaten. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben, und vor allem in Deutschland lebende Privatleute, die Vermögen aus dem Ausland erben oder denen Vermögen von Angehörigen aus dem Ausland übertragen wird.

Bei diesen Fällen mit Auslandberührung prüfen wir, ob und wie der Erbfall besteuert wird. 

Das vorrangige Gestaltungsziel besteht darin, eine drohende Doppelbesteuerung möglichst zu vermeiden. Daneben geht es darum, die Besteuerung in dem Land mit der niedrigsten Steuerlast zu unterwerfen.

Wer die Doppelbesteuerung verhindern will, muss nicht nur Experte für deutsche Erbschaftsteuer sein, sondern sich auch mit den Steuervorgängen im Ausland genau auskennen.

Teilen Sie uns kurz mit, was Ihr Anliegen ist. Ein Stichwort oder eine kurze Beschreibung reicht aus.
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