Der deutsch-amerikanische Erbfall

The German-American inheritance case

Wenn Sie mit amerikanischem Bezug
Fragen zur Erbschaftsteuer haben und
unnötige Steuern vermeiden wollen, rufen Sie direkt an.

If you have questions about federal estate tax in the USA
and want to avoid unnecessary taxes, call us directly.

Deutsch-amerikanische Erbfälle sind besonders komplex und erfordern eine fundierte steuerliche Beratung, um sicherzustellen, dass keine steuerlichen Fallstricke übersehen werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte und Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang bieten:

Welche Fälle sind das?

Erben in Deutschland, Erblasser in den USA

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland:
Das gesamte Erbe unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer.

Erblasser in den USA, Erben in Deutschland

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: 
Auch hier unterliegt das gesamte Erbe der deutschen Erbschaftsteuer.

Erblasser und/oder Erben in den USA,
Erbschaft ganz oder teilweise in Deutschland

Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: 
Nur bestimmtes Vermögen in Deutschland ist erbschaftsteuerpflichtig, wie z.B. inländische Grundstücke, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften.

Unsere Leistungen

Umfassende Beratung und Vertretung

Vertretung vor den Finanzbehörden: 
Wir übernehmen die komplette Kommunikation und Vertretung gegenüber den deutschen Finanzbehörden.

Erstellung der Erbschaftsteuererklärung: 
Wir erstellen Ihre Erbschaftsteuererklärung und sorgen für eine korrekte und vollständige Abgabe.

Steuergünstige Bewertung: 
Gehört Immobilienbesitz oder Betriebsvermögen zum Erbe, übernehmen wir die steuergünstige Bewertung dieser Vermögenswerte.

Vermeidung der Doppelbesteuerung: 
Wir sind darauf spezialisiert, Doppelbesteuerungen zu vermeiden und Erbschaftsteuern möglichst zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.

Beratung per Videokonferenz? Sehr gerne!

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA

Um eine doppelte Besteuerung von Erbschaften zu vermeiden,
haben Deutschland und die USA ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Hergen Kassuba berät Sie bei der Anwendung dieses Abkommens und hilft Ihnen,
die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Besteuerung des weltweiten Nachlasses nach dem Wohnsitzprinzip

Ausnahmen für US-Staatsangehörige (U.S. citizen)

Besteuerung auf Grundlage des Belegenheitsprinzips

Sonderregelungen für Wegzügler

Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung

Erleichterungen für überlebende Ehegatten

Besteuerung von US-amerikanischen Trusts

Wir beraten Sie auch per ZOOM

Beratung zu US-amerikanischen Trusts

Besteuerung des Übergangs von Vermögen auf einen US-Trust

Besteuerung von Ausschüttungen an „Zwischenberechtigte“ während des Bestehens eines US-Trusts

Vermeidung der deutschen Besteuerung von Ausschüttungen durch Wegzug bei intransparenten Trusts

Besteuerung des Erwerbs bei Auflösung eines US-Trusts (testamentary Trust)

Ganzheitliche Beratung

Unsere Beratungsleistungen umfassen nicht nur Erbschaften, sondern auch Schenkungen und allgemeine steuerliche Fragestellungen in Bezug auf Deutschland und die USA. Dazu gehört:

Beratung zu Schenkungen mit Bezug zu den USA

Beratung zu Einkommensteuerfragen und deutschem Außensteuerrecht

Anwendung des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens in Ertragssteuersachen

Beratung zum möglichen Wegzug von Deutschland in die USA, insbesondere zur Vermeidung des hohen Doppelbesteuerungsrisikos

Rufen Sie an, bevor Sie viel Geld verlieren!

Steuerbefreiungen

Wir beraten Sie auch zu Steuerbefreiungen für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Einkünfte.

Kontakt und Beratung

Wir bieten unsere Beratungsleistungen auch per Zoom an, um Ihnen flexibel und ortsunabhängig zur Seite zu stehen.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin

Lassen Sie sich von uns umfassend beraten, damit Sie in allen steuerlichen Belangen bestens abgesichert sind und keine bösen Überraschungen erleben. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!

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Teilen Sie uns kurz mit, was Ihr Anliegen ist. Ein Stichwort oder eine kurze Beschreibung reicht aus.

Oder Sie rufen uns an
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