Der deutsch-schweizerische Erbfall

🇫🇷 La succession germano-suisse
🇮🇹 Il caso di successione tedesco-svizzero

🇩🇪 Wenn Sie mit schweizerischem Bezug Fragen zur
Erbschaftsteuer /Kapitalertragssteuer haben und
unnötige Steuern vermeiden wollen, rufen Sie direkt an.

🇫🇷 Si vous avez des questions concernant l’impôt sur les
successions ou l’impôt sur les revenus du capital en
Suisse et que vous souhaitez éviter de payer des impôts
inutiles, n’hésitez pas à nous appeler directement.

🇮🇹 Se avete domande relative alla Svizzera in materia di
imposta di successione/imposta sul reddito da capitale e
desiderate evitare imposte inutili, chiamate direttamente.

Deutsch-schweizerische Erbfälle sind komplex und erfordern eine fundierte steuerliche Beratung, um sicherzustellen, dass keine steuerlichen Fallstricke übersehen werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte und Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang bieten:

Welche Fälle sind das?

Erben in Deutschland, Erblasser in der Schweiz

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland:
Das gesamte Erbe unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer.

Erblasser in der Schweiz, Erben in Deutschland

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: 
Auch hier unterliegt das gesamte Erbe der deutschen Erbschaftsteuer.

Erblasser und/oder Erben in der Schweiz,
Erbschaft ganz oder teilweise in Deutschland

Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: 
Nur bestimmtes Vermögen in Deutschland ist erbschaftsteuerpflichtig, wie z.B. inländische Grundstücke, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften.

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie vor den Finanzbehörden in Deutschland und bei Bedarf in der Schweiz

  1. Erstellung der Erbschaftsteuererklärung in Deutschland
  2. Abstimmung mit Schweizer Steuerberatern und Notaren
  3. Steuergünstige Bewertung von Immobilien- oder Betriebsvermögen
  4. Vermeidung oder Reduzierung von Doppelbesteuerung
  5. Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten mit schweizerischem Bezug

Besonderheiten bei deutsch-schweizerischen Erbfällen

  1. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt welches Land besteuern darf, wie ggf. eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann und erfordert eine  sorgfältige Prüfung der Vermögensarten.
  2. Immobilien in der Schweiz werden bei Erbschaft grundsätzlich nur in der Schweiz besteuert. In Deutschland kann der Wert für die Berechnung des Steuersatzes relevant sein, aber eine direkte Besteuerung der Schweizer Immobilie findet häufig nicht statt.
  3. Doppelbesteuerung ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen weitgehend ausgeschlossen. In wenigen Sonderfällen kann dennoch ein deutsches Besteuerungsrecht bestehen, wobei die Schweizer Steuer angerechnet wird (Überdachende Besteuerung).
  4. Anrechnung oder Freistellung in Deutschland? Deutschland wendet primär die Anrechnungsmethode an (Art. 10 Abs. 1 Buchst. b DBA): Die im Ausland (Schweiz) gezahlte Steuer auf das Immobilienvermögen wird auf die deutsche Steuer angerechnet.
    • Ausnahme: Für Immobilien in der Schweiz, die von einem Schweizer Staatsbürger vererbt werden („Schweizer Heimatvermögen“), gilt stattdessen die Freistellungsmethode:
    • Deutschland besteuert diese Vermögenswerte nicht, selbst wenn die Erben in Deutschland leben.
  5. Progressionsvorbehalt und Grenzfälle: Bei der Anwendung der Freistellung kann Deutschland unter Umständen einen Progressionsvorbehalt anwenden – das heißt, das erbschatsteuerfreie Einkommen kann den Steuersatz auf den übrigen Nachlass erhöhen.

    Anders gesagt: Die freigestellten Immobilien sind zwar steuerfrei, beeinflussen aber den Steuersatz auf den Restnachlass. 

Ganzheitliche Beratung

  1. Beratung zu Erbschaften und Schenkungen mit Bezug zur Schweiz
  2. Beratung zu Einkommensteuer und deutschen Außensteuerrecht
  3. Anwendung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens in Ertragssteuersachen
  4. Beratung zum möglichen Wegzug von Deutschland in die Schweiz
  5. Beratung zu Steuerbefreiungen für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Einkünfte 

Wir beraten Sie auch per ZOOM

Kontakt und Beratung

Wir bieten unsere Beratungsleistungen auch per Zoom an,
um Ihnen flexibel und ortsunabhängig zur Seite zu stehen.

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damit Sie in allen steuerlichen Belangen bestens abgesichert sind
und keine bösen Überraschungen erleben.
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