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Die erbschaftsteuerlichen Regelungen zwischen Deutschland und Österreich haben sich im Laufe der Jahre und insbesondere nach der Abschaffung der Erbschaftsteuer in Österreich im Jahr 2008 erheblich verändert. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen und ihre Bedeutung für Erblasser und Erben.
Seit dem 31. Juli 2008 wird in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr erhoben. Als direkte Folge wurde im selben Jahr das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland, das die Erbschaftssteuer regelte, gekündigt. Seither unterliegt der Erwerb von Todes wegen, wenn der Erblasser in beiden Ländern einen Wohnsitz hatte, ausschließlich der deutschen Erbschaftsteuer.
Für Erblasser, die ihren Wohnsitz von Deutschland nach Österreich verlegt haben, gilt weiterhin die deutsche Erbschaftsteuer, wenn der Wegzug nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Diese Regelung soll eine Umgehung der deutschen Erbschaftsteuer verhindern. Gleiches gilt, wenn der Erbe in Deutschland ansässig ist; in diesem Fall ist der Erwerb unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers in Deutschland steuerpflichtig.
Obwohl in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr erhoben wird, kann bei der Vererbung oder Schenkung einer Immobilie in Österreich Grunderwerbsteuer anfallen. Diese Steuer wird unabhängig von einer etwaigen deutschen Erbschaft- oder Schenkungsteuer erhoben. Die Bemessungsgrundlage sowie die Steuersätze der Grunderwerbsteuer wurden zuletzt zum 1. Juni 2014 angepasst.
Bei grenzüberschreitenden Erbschaften zwischen Deutschland und Österreich müssen die Erben die Steuergesetze beider Länder beachten. Ist der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig oder befindet sich ein Teil des Vermögens in Deutschland, so ist dieser Teil nach deutschem Recht zu versteuern.
Die Abschaffung der Erbschaftssteuer in Österreich und die nachfolgenden Änderungen haben die steuerlichen Pflichten von Erblassern und Erben mit Bezug zu beiden Ländern wesentlich beeinflusst. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Gesetze und Regelungen in beiden Ländern zu informieren, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden und den steuerlichen Verpflichtungen korrekt nachzukommen.
Die Verwaltung und Planung grenzüberschreitender Nachlässe kann komplex sein. Um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden, ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Erblasser und Erben ihre Steuerlast minimieren und sicherstellen, dass ihr Vermögen ihren Wünschen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend übertragen wird.