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Deutsch-französische Erbfälle bringen eine Reihe von steuerlichen Herausforderungen mit sich. Sowohl Deutschland als auch Frankreich erheben Erbschaftsteuer auf das Vermögen, das sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, sowie auf das weltweite Vermögen von Personen, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Staat haben. Das zwischen diesen Ländern bestehende Doppelbesteuerungsabkommen soll eigentlich Klarheit schaffen und eine doppelte Besteuerung verhindern, offenbart jedoch bei näherer Betrachtung eine bemerkenswerte Komplexität.
Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen im Erbfall ist ein Beispiel für die Komplexität internationaler Steuerregelungen. Es zeigt, wie wichtig eine genaue Prüfung der individuellen Umstände und eine professionelle Beratung sind, um sicherzustellen, dass Erbschaften korrekt versteuert und unnötige Steuerbelastungen vermieden werden.