amerikanische Erbfall

Stellen Sie sich vor, jemand in den USA verstirbt und hinterlässt Vermögen. Die USA haben eine Steuer, die auf das Vermögen erhoben wird, das nach dem Tod einer Person weitergegeben wird. Diese Steuer nennt man in den USA “federal estate tax”, also Bundes-Nachlasssteuer. Gleichzeitig, wenn jemand in Deutschland Vermögen erbt oder als Geschenk erhält, muss er darauf auch Steuern zahlen, gemäß dem deutschen Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz.

Jetzt kommt das Problem: Wenn jemand Vermögen von einer Person erbt, die in den USA lebte, aber in Deutschland Steuern zahlen muss (oder umgekehrt), könnte dieses Vermögen theoretisch sowohl in den USA als auch in Deutschland besteuert werden. Das nennt man Doppelbesteuerung, weil das gleiche Vermögen in zwei verschiedenen Ländern besteuert wird. Um dieses Problem zu lösen, haben Deutschland und die USA ein Abkommen geschlossen, das “Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern” genannt wird (kurz: DBA-USA-Erb). Dieses Abkommen legt fest, wie solche Fälle behandelt werden, damit das Vermögen nicht doppelt besteuert wird. Es hilft, klare Regeln aufzustellen, welche Steuern wo bezahlt werden müssen, um faire Lösungen für Erben und Schenker zu finden.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA-Erb)

Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Erbschaften und Schenkungen (kurz DBA-USA-Erb) gilt für zwei Hauptfälle:

  • Für Nachlässe: Wenn jemand verstirbt, der zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz entweder in den USA, in Deutschland oder in beiden Ländern hatte. Das bedeutet, dass das Abkommen anwendbar ist, wenn die verstorbenen Personen in einem oder beiden Ländern gelebt haben.
  • Für Schenkungen: Wenn jemand, der zum Zeitpunkt der Schenkung seinen Wohnsitz in den USA, in Deutschland oder in beiden Staaten hatte, etwas verschenkt. Also, wenn jemand, der in einem dieser Länder wohnt, zu Lebzeiten Vermögen an andere überträgt.

Wichtige Begriffe und ihre Bedeutung

  • Wohnsitz: Der Begriff “Wohnsitz” in diesem Zusammenhang bezieht sich auf eine spezielle Definition, die im Abkommen selbst genau erklärt wird. Es geht darum festzustellen, in welchem Land eine Person offiziell als wohnhaft gilt, was für die Anwendung der Steuerregeln wichtig ist. Das bedeutet einfach, dass das Abkommen bestimmte Regeln dafür aufstellt, wie Erbschaften und Schenkungen besteuert werden, wenn die betroffenen Personen in Deutschland oder den USA wohnen. Es hilft zu klären, welche Steuern in welchem Land gezahlt werden müssen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Ständige Wohnstätte: Wenn jemand sowohl in den USA als auch in Deutschland einen Wohnsitz hat, dann kommt es darauf an, wo diese Person eine “ständige Wohnstätte” besitzt, um zu entscheiden, welches Land als steuerlicher Wohnsitz gilt. Eine “ständige Wohnstätte” bedeutet hier nicht einfach irgendeine Unterkunft oder ein Zuhause, das man besitzt oder mietet. Eine ständige Wohnstätte ist ein Ort, der nach Größe und Einrichtung den Lebensumständen der Person entspricht und wo sie sich nicht nur ab und zu, sondern regelmäßig aufhält. Es geht darum, einen festen und dauerhaften Wohnort zu haben, der wirklich als Zuhause dient, wo man lebt und nicht nur gelegentlich für kurze Aufenthalte hinreist. Das bedeutet, wenn jemand in beiden Ländern Wohnsitze hat, aber nur in einem der Länder ein wirkliches Zuhause unterhält, das er als Hauptwohnsitz nutzt, dann wird dieses Land als sein steuerlicher Wohnsitz angesehen.
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen: Der “Mittelpunkt der Lebensinteressen” bezieht sich auf den Ort, zu dem eine Person die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen hat. Wenn also jemand in beiden Ländern oder in keinem der beiden Länder eine feste Wohnstätte hat, schaut man darauf, wo diese Person ihre engsten Beziehungen pflegt. Dazu gehören:
    • Persönliche Beziehungen: Dies umfasst familiäre Bindungen, wie regelmäßige Besuche und das Vorhandensein von Familienmitgliedern in der Nähe, soziale Beziehungen wie Freundschaften und Vereinsmitgliedschaften, politische Aktivitäten wie Wahlteilnahme oder Parteimitgliedschaften und kulturelle Teilnahme, z.B. an lokalen Veranstaltungen oder in Kulturkreisen.
    • Wirtschaftliche Beziehungen: Das bezieht sich auf berufliche Bindungen, Geschäftsinteressen oder Investitionen in einem der Länder.

Wenn es um die Entscheidung geht, welches Land als steuerlicher Wohnsitz gilt, haben persönliche Beziehungen oft ein stärkeres Gewicht als wirtschaftliche. Das bedeutet, dass das Land, zu dem die Person die engeren persönlichen (und auch wichtigen wirtschaftlichen) Beziehungen hat, als ihr steuerlicher Wohnsitz betrachtet wird. Wenn jemand z.B. eine Greencard für die USA hat, zeigt dies eine Absicht, dort dauerhaft zu leben, aber es ist nur ein Teil der gesamten Betrachtung, um den Mittelpunkt der Lebensinteressen festzustellen.

Spezielle Regelungen und ihre Auswirkung

  • Was besagt die 10-Jahres-Regel bei Umzug? Die 10-Jahres-Regel, die im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA festgelegt ist, bezieht sich darauf, wie das Heimatland einer Person bestimmt wird, wenn sie umgezogen ist. Wenn jemand innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod aus seinem Heimatland (zum Beispiel Deutschland) in den anderen Staat (zum Beispiel USA) umgezogen ist, dann wird angenommen, dass sein Wohnsitz immer noch in seinem ursprünglichen Heimatland liegt. Das bedeutet, wenn eine Person z.B. neun Jahre vor ihrem Tod von Deutschland in die USA umzieht, für die Besteuerung des Nachlasses gilt sie als in Deutschland wohnhaft. Diese Regel hilft dabei, Klarheit über den steuerlichen Wohnsitz zu schaffen und mögliche Unklarheiten bei der Besteuerung von Nachlässen von Personen zu vermeiden, die relativ kurz vor ihrem Tod umgezogen sind.
  • Behandlung von Trust: In deutsch-amerikanischen Erbfällen kommt es oft vor, dass Vermögen über einen Trust, also eine Art Treuhandvermögen, vererbt wird. Ein Trust kann so gestaltet sein, dass er “intransparent” ist, was bedeutet, dass die Vermögenswerte und Einkünfte innerhalb des Trusts nicht direkt den Begünstigten (den Personen, die aus dem Trust Vorteile erhalten) zugeordnet und somit nicht sofort besteuert werden. Stattdessen wird eine Besteuerung erst dann vorgenommen, wenn Ausschüttungen aus dem Trust an die Begünstigten erfolgen. In solchen Fällen, wenn der Übergang des Vermögens auf den Trust selbst nicht besteuert wird, sondern die Besteuerung auf den Zeitpunkt der Ausschüttung an die Begünstigten verschoben wird, kann es möglich sein, die Steuerpflicht zu umgehen. Wenn der Begünstigte seinen Wohnsitz nach den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den USA verlegt, bevor eine Ausschüttung stattfindet, könnte unter Umständen keine Steuerpflicht in dem Land entstehen, in dem der Trust ursprünglich eingerichtet wurde oder der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. Das bedeutet, die Verlegung des Wohnsitzes nach den Bestimmungen des DBA-USA-Erb kann in bestimmten Situationen dazu führen, dass keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt, wenn und weil die Besteuerung an die Ausschüttungen aus einem Trust gebunden ist und nicht sofort beim Übergang des Vermögens auf den Trust.

Werkzeuge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Vermeidung von Doppelbesteuerung ist auch durch Anrechnung möglich. Wie in Artikel 11 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den USA beschrieben, ist das ein wichtiges Prinzip, um sicherzustellen, dass Vermögen, Erbschaften oder Schenkungen nicht in beiden Ländern vollständig besteuert werden.

Das Prinzip der Anrechnung bedeutet, dass wenn in einem der beiden Länder (entweder in Deutschland oder in den USA) Steuern auf eine Erbschaft, eine Schenkung oder ähnliches gezahlt wurden, diese Steuern in dem anderen Land, in dem ebenfalls Steuerpflicht besteht, angerechnet werden können. Die Steuer, die in einem Land gezahlt wurde, wird also auf die Steuerschuld im anderen Land angerechnet, um zu verhindern, dass das gleiche Vermögen doppelt besteuert wird.

Konkret funktioniert das so: Wenn zum Beispiel in den USA Erbschaftsteuer für ein Vermögen gezahlt wurde, das auch in Deutschland steuerpflichtig ist, kann der Betrag der in den USA gezahlten Steuer von der Steuerschuld in Deutschland abgezogen werden. Damit wird die Gesamtsteuerlast gemindert und eine faire Besteuerung erreicht, indem man verhindert, dass der Erbe oder Begünstigte für das gleiche Vermögen vollständige Steuern in beiden Ländern zahlen muss.

Die anteilige Gewährung des US-Freibetrags, der Ehegattenfreibetrag, Steuerbefreiung für Ruhegehälter, Renten u.v.m. sind ebenfalls Gestaltungsmöglichkeiten. Alle diese Methode der Anrechnung sind gängige Verfahren in internationalen Steuerabkommen, um Doppelbesteuerung effektiv zu vermeiden und die steuerliche Belastung für die betroffenen Personen gerecht zu gestalten.

Fazit

Die Vermeidung von Doppelbesteuerung in deutsch-amerikanischen Erbfällen erfordert sorgfältige Planung und tiefgreifendes Verständnis der geltenden Gesetze und Abkommen. Das DBA-USA-Erb bietet einen Rahmen, innerhalb dessen Erben und Schenker navigieren können, doch die Komplexität der Materie unterstreicht die Notwendigkeit professioneller Beratung. Durch strategische Planung und Nutzung der im Abkommen vorgesehenen Mechanismen können Betroffene ihre steuerliche Belastung minimieren und für eine gerechte Behandlung ihres internationalen Nachlasses sorgen.

Angesichts der komplexen Regelungen und der hohen finanziellen Stakes emp fiehlt es sich dringend, bei deutsch-amerikanischen Erbfällen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Steuerberater, der sich auf internationale Erbschafts- und Schenkungssteuer spezialisiert hat, kann ich nicht nur dabei helfen, Fallstricke zu vermeiden, sondern auch Möglichkeiten aufzeigen, wie die steuerliche Belastung effektiv minimiert werden kann.

Die sorgfältige Planung und Kenntnis der spezifischen Regeln des DBA-USA-Erb sind entscheidend, um eine gerechte und effiziente Regelung des Nachlasses zu gewährleisten. Dies gewährleistet, dass der Wille des Erblassers im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfüllt wird, während gleichzeitig die Rechte der Erben geschützt werden.

In einer Welt, in der internationale Beziehungen und Vermögensübertragungen immer häufiger werden, ist es wichtiger denn je, sich der steuerlichen Implikationen bewusst zu sein und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Die Investition in qualifizierte Beratung zahlt sich hierbei nicht nur finanziell aus, sondern bietet auch Sicherheit und Klarheit in einem ansonsten komplexen rechtlichen Feld.

Wenn Sie vor der Herausforderung stehen, einen deutsch-amerikanischen Erbfall zu navigieren, zögern Sie nicht, mich anzurufen. Die richtige Beratung kann den Unterschied ausmachen, nicht nur um Kosten zu sparen, sondern auch um sicherzustellen, dass Ihr Erbe so behandelt wird, wie Sie es sich wünschen.

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