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Stellen Sie sich vor, jemand in den USA verstirbt und hinterlässt Vermögen. Die USA haben eine Steuer, die auf das Vermögen erhoben wird, das nach dem Tod einer Person weitergegeben wird. Diese Steuer nennt man in den USA “federal estate tax”, also Bundes-Nachlasssteuer. Gleichzeitig, wenn jemand in Deutschland Vermögen erbt oder als Geschenk erhält, muss er darauf auch Steuern zahlen, gemäß dem deutschen Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz.
Jetzt kommt das Problem: Wenn jemand Vermögen von einer Person erbt, die in den USA lebte, aber in Deutschland Steuern zahlen muss (oder umgekehrt), könnte dieses Vermögen theoretisch sowohl in den USA als auch in Deutschland besteuert werden. Das nennt man Doppelbesteuerung, weil das gleiche Vermögen in zwei verschiedenen Ländern besteuert wird. Um dieses Problem zu lösen, haben Deutschland und die USA ein Abkommen geschlossen, das “Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern” genannt wird (kurz: DBA-USA-Erb). Dieses Abkommen legt fest, wie solche Fälle behandelt werden, damit das Vermögen nicht doppelt besteuert wird. Es hilft, klare Regeln aufzustellen, welche Steuern wo bezahlt werden müssen, um faire Lösungen für Erben und Schenker zu finden.
Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Erbschaften und Schenkungen (kurz DBA-USA-Erb) gilt für zwei Hauptfälle:
Wenn es um die Entscheidung geht, welches Land als steuerlicher Wohnsitz gilt, haben persönliche Beziehungen oft ein stärkeres Gewicht als wirtschaftliche. Das bedeutet, dass das Land, zu dem die Person die engeren persönlichen (und auch wichtigen wirtschaftlichen) Beziehungen hat, als ihr steuerlicher Wohnsitz betrachtet wird. Wenn jemand z.B. eine Greencard für die USA hat, zeigt dies eine Absicht, dort dauerhaft zu leben, aber es ist nur ein Teil der gesamten Betrachtung, um den Mittelpunkt der Lebensinteressen festzustellen.
Die Vermeidung von Doppelbesteuerung ist auch durch Anrechnung möglich. Wie in Artikel 11 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den USA beschrieben, ist das ein wichtiges Prinzip, um sicherzustellen, dass Vermögen, Erbschaften oder Schenkungen nicht in beiden Ländern vollständig besteuert werden.
Das Prinzip der Anrechnung bedeutet, dass wenn in einem der beiden Länder (entweder in Deutschland oder in den USA) Steuern auf eine Erbschaft, eine Schenkung oder ähnliches gezahlt wurden, diese Steuern in dem anderen Land, in dem ebenfalls Steuerpflicht besteht, angerechnet werden können. Die Steuer, die in einem Land gezahlt wurde, wird also auf die Steuerschuld im anderen Land angerechnet, um zu verhindern, dass das gleiche Vermögen doppelt besteuert wird.
Konkret funktioniert das so: Wenn zum Beispiel in den USA Erbschaftsteuer für ein Vermögen gezahlt wurde, das auch in Deutschland steuerpflichtig ist, kann der Betrag der in den USA gezahlten Steuer von der Steuerschuld in Deutschland abgezogen werden. Damit wird die Gesamtsteuerlast gemindert und eine faire Besteuerung erreicht, indem man verhindert, dass der Erbe oder Begünstigte für das gleiche Vermögen vollständige Steuern in beiden Ländern zahlen muss.
Die anteilige Gewährung des US-Freibetrags, der Ehegattenfreibetrag, Steuerbefreiung für Ruhegehälter, Renten u.v.m. sind ebenfalls Gestaltungsmöglichkeiten. Alle diese Methode der Anrechnung sind gängige Verfahren in internationalen Steuerabkommen, um Doppelbesteuerung effektiv zu vermeiden und die steuerliche Belastung für die betroffenen Personen gerecht zu gestalten.
Die Vermeidung von Doppelbesteuerung in deutsch-amerikanischen Erbfällen erfordert sorgfältige Planung und tiefgreifendes Verständnis der geltenden Gesetze und Abkommen. Das DBA-USA-Erb bietet einen Rahmen, innerhalb dessen Erben und Schenker navigieren können, doch die Komplexität der Materie unterstreicht die Notwendigkeit professioneller Beratung. Durch strategische Planung und Nutzung der im Abkommen vorgesehenen Mechanismen können Betroffene ihre steuerliche Belastung minimieren und für eine gerechte Behandlung ihres internationalen Nachlasses sorgen.
Angesichts der komplexen Regelungen und der hohen finanziellen Stakes emp fiehlt es sich dringend, bei deutsch-amerikanischen Erbfällen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Steuerberater, der sich auf internationale Erbschafts- und Schenkungssteuer spezialisiert hat, kann ich nicht nur dabei helfen, Fallstricke zu vermeiden, sondern auch Möglichkeiten aufzeigen, wie die steuerliche Belastung effektiv minimiert werden kann.
Die sorgfältige Planung und Kenntnis der spezifischen Regeln des DBA-USA-Erb sind entscheidend, um eine gerechte und effiziente Regelung des Nachlasses zu gewährleisten. Dies gewährleistet, dass der Wille des Erblassers im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfüllt wird, während gleichzeitig die Rechte der Erben geschützt werden.
In einer Welt, in der internationale Beziehungen und Vermögensübertragungen immer häufiger werden, ist es wichtiger denn je, sich der steuerlichen Implikationen bewusst zu sein und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Die Investition in qualifizierte Beratung zahlt sich hierbei nicht nur finanziell aus, sondern bietet auch Sicherheit und Klarheit in einem ansonsten komplexen rechtlichen Feld.
Wenn Sie vor der Herausforderung stehen, einen deutsch-amerikanischen Erbfall zu navigieren, zögern Sie nicht, mich anzurufen. Die richtige Beratung kann den Unterschied ausmachen, nicht nur um Kosten zu sparen, sondern auch um sicherzustellen, dass Ihr Erbe so behandelt wird, wie Sie es sich wünschen.