Ferienhaus in Frankreich? Dann sollte auch Ihr Testament über die Grenze schauen.

Wer als Deutscher eine Immobilie in Frankreich besitzt, verbindet damit meist etwas Schönes: das Ferienhaus in der Provence, die Wohnung an der Côte d’Azur oder vielleicht den späteren Alterswohnsitz. Über die Nachfolge wird dagegen häufig erst spät nachgedacht.
Oft gibt es bereits ein deutsches Testament. Die Ehepartner haben sich gegenseitig als Erben eingesetzt, die Kinder sollen später folgen. Damit scheint auch die Immobilie in Frankreich geregelt zu sein. Doch bei einem grenzüberschreitenden Nachlass ist die entscheidende Frage nicht nur, was im Testament steht.
Es muss zunächst geklärt werden, welches Erbrecht überhaupt Anwendung findet. Und selbst wenn deutsches Erbrecht gilt oder wirksam gewählt wurde, ist damit die steuerliche Seite noch längst nicht beantwortet. Gerade bei Vermögen in Frankreich müssen deshalb Erbrecht, Erbschaftsteuer und die persönliche Lebenssituation zusammen betrachtet werden.

Wann kann französisches Erbrecht Anwendung finden?

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: Ich bin Deutscher, also gilt für meinen Nachlass deutsches Erbrecht. So einfach ist es innerhalb Europas nicht.

Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung richtet sich das anzuwendende Erbrecht grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes. Das kann gerade bei einer Immobilie in Frankreich entscheidend werden.

Nehmen wir ein deutsches Ehepaar, das vor vielen Jahren ein Ferienhaus in Südfrankreich gekauft hat. Zunächst verbringen beide dort nur einige Wochen im Jahr. Mit dem Eintritt in den Ruhestand werden daraus mehrere Monate. Irgendwann verbringen sie mehr Zeit in Frankreich als in Deutschland. Aus einem Ferienhaus kann so schleichend ein Lebensmittelpunkt werden.

Spätestens dann sollte geprüft werden, ob die ursprüngliche Nachfolgeplanung noch zu den tatsächlichen Lebensverhältnissen passt. Denn hat ein deutscher Staatsangehöriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes in Frankreich, gilt grundsätzlich französisches Erbrecht für die gesamte Rechtsnachfolge. Das betrifft regelmäßig nicht nur das Haus in Frankreich, sondern den gesamten Nachlass – sofern keine wirksame Rechtswahl zugunsten eines anderen zulässigen Rechts getroffen wurde.

Besonders schwierig können Fälle sein, in denen jemand zwischen beiden Ländern pendelt, in Deutschland und Frankreich Wohnraum unterhält und familiäre sowie wirtschaftliche Beziehungen zu beiden Staaten hat. Dann kann bereits die Frage nach dem gewöhnlichen Aufenthalt einer genauen Prüfung bedürfen.

Die Immobilie in Frankreich bedeutet nicht automatisch französisches Erbrecht

Umgekehrt gilt aber ebenfalls: Nur weil jemand ein Ferienhaus in Frankreich besitzt, unterliegt der gesamte Nachlass nicht automatisch französischem Erbrecht. Wer weiterhin seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und lediglich eine Ferienimmobilie in Frankreich besitzt, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, der seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Frankreich verlagert hat.
Genau deshalb sollte bei internationalen Nachlässen nicht mit einfachen Regeln wie „Immobilie in Frankreich = französisches Erbrecht“ gearbeitet werden. Entscheidend sind die tatsächlichen Lebensumstände.

Warum eine Rechtswahl sinnvoll sein kann

Die Europäische Erbrechtsverordnung eröffnet eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit. Ein deutscher Staatsangehöriger kann grundsätzlich für seine gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen deutsches Recht wählen. Die Rechtswahl sollte ausdrücklich und eindeutig im Testament oder in einer anderen Verfügung von Todes wegen erklärt werden.
Eine solche Rechtswahl kann gerade für Deutsche mit engem Frankreichbezug sinnvoll sein. Sie schafft Klarheit darüber, welches Erbrecht später angewendet werden soll, und kann verhindern, dass sich eine ursprünglich nach deutschen Vorstellungen entwickelte Nachfolgeplanung durch einen späteren Umzug nach Frankreich grundlegend verändert.
Allerdings sollte eine Rechtswahl nicht einfach als Standardklausel in ein Testament aufgenommen werden. Sie muss zur familiären Situation, zum vorhandenen Vermögen, zu bestehenden Testamenten oder Erbverträgen und zu den persönlichen Zielen der Nachfolge passen.
Die richtige Frage lautet deshalb nicht: „Sollte ich deutsches Recht wählen?“ Sondern: „Welche Folgen hätte deutsches oder französisches Erbrecht in meiner konkreten Situation?“ Erst wenn diese Frage beantwortet ist, lässt sich beurteilen, welche Gestaltung sinnvoll ist.

Ein wichtiger Unterschied: der Schutz der Kinder

Ein wesentlicher Unterschied zwischen deutschem und französischem Erbrecht betrifft die Stellung der Kinder. In Deutschland kann ein Kind grundsätzlich enterbt werden. Es wird dann nicht Erbe, hat aber regelmäßig einen Pflichtteilsanspruch in Geld.

Frankreich kennt dagegen die sogenannte réserve héréditaire. Sie schützt insbesondere Kinder und beschränkt die Verfügungsfreiheit des Erblassers. Bei einem Kind beträgt die geschützte Erbreserve grundsätzlich die Hälfte des Nachlasses, bei zwei Kindern zwei Drittel und bei drei oder mehr Kindern drei Viertel. Nur über den verbleibenden Teil kann grundsätzlich frei verfügt werden.

Das kann bei einer Familienimmobilie erhebliche praktische Auswirkungen haben. Soll beispielsweise der überlebende Ehepartner nach dem Tod des anderen allein über die Immobilie verfügen können, muss geprüft werden, ob die bestehende Gestaltung dieses Ziel unter dem tatsächlich anwendbaren Erbrecht erreicht. Gerade bei Patchworkfamilien oder Kindern aus früheren Beziehungen kann das besonders wichtig werden.

Das Berliner Testament reist nicht automatisch mit

Viele deutsche Ehepaare haben ein Berliner Testament errichtet und sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Die Kinder sollen erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben. In Deutschland ist diese Gestaltung weit verbreitet.

Zieht ein Ehepaar später nach Frankreich oder verlagert sich der gewöhnliche Aufenthalt dorthin, sollte geprüft werden, ob das Berliner Testament unter dem dann anwendbaren Recht weiterhin die gewünschte Wirkung entfaltet. Eine wirksame Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Sie kann dazu führen, dass für die Rechtsnachfolge weiterhin deutsches Erbrecht maßgeblich bleibt.

Aber auch dann ist die Planung noch nicht abgeschlossen. Denn jetzt kommt die steuerliche Ebene hinzu.

Deutsches Erbrecht bedeutet nicht automatisch deutsche Erbschaftsteuer

Das ist aus meiner Sicht einer der wichtigsten Punkte bei jeder internationalen Nachfolgeplanung: Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht sind nicht dasselbe.

Die Rechtswahl im Testament entscheidet darüber, welches Erbrecht auf den Nachlass Anwendung finden soll. Sie entscheidet aber nicht automatisch darüber, welcher Staat Erbschaftsteuer erheben darf. Wer deutsches Erbrecht gewählt hat, kann deshalb nicht einfach davon ausgehen, dass damit auch ausschließlich deutsches Erbschaftsteuerrecht gilt.

Bei einer in Frankreich belegenen Immobilie kann Frankreich Erbschaftsteuer erheben. Gleichzeitig kann – abhängig insbesondere von den persönlichen Verhältnissen des Erblassers und der Erben – auch in Deutschland eine Erbschaftsteuerpflicht bestehen. Dann muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine doppelte steuerliche Belastung durch Abkommensrecht oder nationale Anrechnungsvorschriften vermieden oder gemildert werden kann.

Genau hier zeigt sich, warum internationale Nachfolgeplanung nicht ausschließlich erbrechtlich betrachtet werden sollte. Eine Gestaltung kann erbrechtlich hervorragend funktionieren und steuerlich trotzdem unerwünschte Folgen haben. Und umgekehrt kann eine steuerlich interessante Gestaltung mit den persönlichen Vorstellungen der Familie kollidieren.

Ein Beispiel aus der Praxis

Stellen wir uns ein deutsches Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern vor. Vor 20 Jahren haben die Eheleute ein Haus in der Provence gekauft. In Deutschland besitzen sie zusätzlich eine Immobilie und Wertpapiervermögen. Es besteht ein älteres Berliner Testament, in dem sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben.

Nach dem Eintritt in den Ruhestand verbringen sie immer mehr Zeit in Frankreich. Was müsste jetzt geprüft werden?

Zunächst wäre zu klären, wo sich der gewöhnliche Aufenthalt tatsächlich befindet beziehungsweise künftig befinden soll. Danach stellt sich die Frage, welches Erbrecht im Todesfall Anwendung finden würde und ob eine ausdrückliche Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts sinnvoll ist. Anschließend muss geprüft werden, welche Auswirkungen die jeweilige Lösung auf die Stellung des überlebenden Ehepartners und der Kinder hat.

Und erst dann folgt die steuerliche Betrachtung: Welche Vermögenswerte können in Deutschland besteuert werden? Welche in Frankreich? Welche persönlichen Freibeträge und steuerlichen Regelungen greifen? Wie wirken beide Systeme zusammen? Genau dieses Zusammenspiel macht internationale Vermögensnachfolge anspruchsvoll.

Auch frühere Schenkungen gehören auf den Tisch

Zur Nachfolgeplanung gehört außerdem nicht nur das Vermögen, das heute vorhanden ist. Auch frühere Übertragungen können eine Rolle spielen.

Wurde beispielsweise bereits eine Immobilie auf ein Kind übertragen? Gab es größere Geldschenkungen? Wurden Gesellschaftsanteile übertragen oder Vermögenswerte innerhalb der Familie verschoben?

Solche Vorgänge können sowohl erbrechtlich als auch steuerlich relevant werden. Ob und in welcher Weise sie berücksichtigt werden, hängt jedoch vom jeweils anwendbaren Recht und den konkreten Umständen ab. Eine internationale Nachfolgeplanung sollte deshalb nicht erst beim Testament beginnen. Sie sollte die gesamte Vermögens- und Familiengeschichte berücksichtigen.

Was Eigentümer einer Immobilie in Frankreich prüfen sollten

Wer in Frankreich eine Immobilie besitzt oder einen dauerhaften Aufenthalt dort erwägt, sollte seine Nachfolgeplanung regelmäßig überprüfen. Dabei geht es insbesondere um folgende Fragen:
 
  • Wo befindet sich heute tatsächlich der gewöhnliche Aufenthalt?
  • Könnte sich der Lebensmittelpunkt künftig nach Frankreich verlagern?
  • Welches Erbrecht würde derzeit im Todesfall gelten?
  • Enthält das Testament bereits eine wirksame und eindeutige Rechtswahl?
  • Ist diese Rechtswahl in der konkreten Familiensituation überhaupt sinnvoll?
  • Soll der Ehepartner Alleinerbe werden?
  • Gibt es Kinder aus früheren Beziehungen?
  • Welche Immobilien und sonstigen Vermögenswerte bestehen in Deutschland und Frankreich?
  • Wurden bereits größere Schenkungen vorgenommen?
  • Welche erbschaftsteuerlichen Folgen entstehen in Deutschland?
  • Welche steuerlichen Folgen entstehen in Frankreich?
  • Können mögliche Doppelbelastungen berücksichtigt oder gemildert werden?
  • Passen die erbrechtliche und die steuerliche Gestaltung tatsächlich zusammen?
 
Diese Fragen sollten nicht erst nach einem Erbfall beantwortet werden. Denn dann geht es nicht mehr um Gestaltung, sondern häufig nur noch um die Abwicklung dessen, was bereits eingetreten ist.

Internationale Nachfolge braucht einen Gesamtblick

Eine Immobilie in Frankreich macht aus einem deutschen Nachlass nicht automatisch einen komplizierten internationalen Erbfall. Sie ist aber ein guter Grund, genauer hinzusehen.
 
Besonders wichtig wird das, wenn sich der Lebensmittelpunkt verändert, mehrere Staatsangehörigkeiten eine Rolle spielen, Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind oder größere Vermögenswerte in beiden Ländern bestehen. Ein deutsches Testament kann dabei ein wichtiger Baustein sein. Es ist aber nicht automatisch die vollständige Lösung.
 
Eine gute internationale Nachfolgeplanung betrachtet deshalb immer drei Ebenen gemeinsam:
  • Was möchte die Familie erreichen?
  • Welches Erbrecht führt zu diesem Ergebnis?
  • Und welche steuerlichen Folgen entstehen daraus in den beteiligten Staaten?
 
Gerade bei grenzüberschreitendem Vermögen sollte die Planung deshalb nicht an der Landesgrenze enden. Denn entscheidend ist am Ende nicht, ob ein Testament vorhanden ist. Entscheidend ist, ob es auch unter den tatsächlichen Lebens-, Vermögens- und Steuerverhältnissen das bewirkt, was ursprünglich beabsichtigt war.
 
Dieser Beitrag bietet einen ersten Überblick und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei Immobilien oder sonstigem Vermögen in Frankreich sollten Testament, Ehegüterrecht, Rechtswahl und steuerliche Folgen im Einzelfall abgestimmt geprüft werden.
Teilen Sie uns kurz mit, was Ihr Anliegen ist. Ein Stichwort oder eine kurze Beschreibung reicht aus.

Sie haben Fragen?

Wir sind gerne für Sie da - persönlich, telefonisch oder per WhatsApp.

Steuern sparen?

So geht’s – der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer Ratgeber.

Weitere Beiträge

Ferienhaus in Frankreich? Dann sollte auch Ihr Testament über die Grenze schauen.
Wer erbt eigentlich Ihr digitales Leben? Warum der digitale Nachlass heute zur Vermögensnachfolge gehört
BFH stärkt Erben: Wann Garten und Zufahrt ebenfalls zum steuerfreien Familienheim gehören
Nachlass abwickeln
Nachlass abwickeln: Selbst erledigen oder professionelle Unterstützung nutzen?

Nutzen Sie unseren kostenlosen Erbschaftsteuer-Rechner und erhalten Sie in wenigen Klicks eine erste Einschätzung.

Wie viel Erbschaftsteuer kommt auf Sie zu?

Jetzt kostenlose Basisanalyse anfragen.

Ihr persönlicher Ratgeber

Dieser Ratgeber hilft Ihnen direkt Fehler zu vermeiden

Kostenlose Basisanalyse anfragen

Felder mit einem * sind Pflichtfelder

Wir freuen uns über Ihre Nachricht und melden uns zeitnah zurück!