Der deutsch-französische Erbfall

🇫🇷 L'héritage franco-allemand

🇩🇪 Wenn Sie mit französischem Bezug Fragen zur
Erbschaftsteuer /Kapitalertragssteuer haben und
unnötige Steuern vermeiden wollen, rufen Sie direkt an.

🇫🇷 Si vous avez des questions concernant les
droits de succession / l’impôt sur les revenus du capital dans le cadre d’une situation impliquant la France et que
vous souhaitez éviter de payer des impôts inutiles, n’hésitez pas à nous appeler directement.

Deutsch-französische Erbfälle sind komplex und erfordern eine fundierte steuerliche Beratung, um sicherzustellen, dass keine steuerlichen Fallstricke übersehen werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte und Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang bieten:

Welche Fälle sind das?

Erben in Deutschland, Erblasser in Frankreich

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland:
Das gesamte Erbe unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer.

Erblasser in Frankreich, Erben in Deutschland

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: 
Auch hier unterliegt das gesamte Erbe der deutschen Erbschaftsteuer.

Erblasser und/oder Erben in Frankreich,
Erbschaft ganz oder teilweise in Deutschland

Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: 
Nur bestimmtes Vermögen in Deutschland ist erbschaftsteuerpflichtig, wie z.B. inländische Grundstücke, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften.

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie vor den Finanzbehörden in Deutschland und bei Bedarf in Frankreich

  1. Erstellung der Erbschaftsteuererklärung in Deutschland
  2. Abstimmung mit französischen Steuerberatern und Notaren
  3. Steuergünstige Bewertung von Immobilien- oder Betriebsvermögen
  4. Vermeidung oder Reduzierung von Doppelbesteuerung
  5. Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten mit schweizerischem Bezug

Besonderheiten bei deutsch-französischen Erbfällen

  1. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt welches Land besteuern darf, wie ggf. eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann und erfordert eine  sorgfältige Prüfung der Vermögensarten.
  2. Immobilien in Frankreich können in Frankreich besteuert werden. Bei einer deutschen Erbschaftsteuerpflicht kann der Wert jedoch auch in Deutschland berücksichtigt werden.
  3. Doppelbesteuerung ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen weitgehend ausgeschlossen. Besteuern Deutschland und Frankreich denselben Erwerb, erfolgt grundsätzlich eine Anrechnung der im anderen Staat gezahlten Steuer.
  4. Anrechnung in Deutschland? Deutschland wendet grundsätzlich die Anrechnungsmethode an. Französische Erbschaftsteuer auf Vermögen, das Frankreich besteuern darf, kann auf die darauf entfallende deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden.
  5. Unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze: Deutschland und Frankreich haben teilweise deutlich unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze. Besonders bei Immobilien und größeren Vermögen ist deshalb eine frühzeitige steuerliche Planung sinnvoll.

Ganzheitliche Beratung

  1. Beratung zu Erbschaften und Schenkungen mit Bezug zu Frankreich
  2. Beratung zu Einkommensteuer und deutschen Außensteuerrecht
  3. Anwendung des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens in Ertragssteuersachen
  4. Beratung zum möglichen Wegzug von Deutschland nach Frankreich
  5. Beratung zu Steuerbefreiungen für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Einkünfte 

Wir beraten Sie auch per ZOOM

Kontakt und Beratung

Wir bieten unsere Beratungsleistungen auch per Zoom an,
um Ihnen flexibel und ortsunabhängig zur Seite zu stehen.

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damit Sie in allen steuerlichen Belangen bestens abgesichert sind
und keine bösen Überraschungen erleben.
Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!

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