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– Der Umzug ins Ausland bringt viele Veränderungen mit sich, besonders wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht. Eine der komplexesten Herausforderungen betrifft die Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die besonderen Herausforderungen und wichtige Überlegungen, die Sie beachten sollten.
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht nimmt eine Steuerpflicht an, wenn ein Beteiligter im Inland wohnt. Dies betrifft sowohl den Erblasser und den Erben als auch den Schenker und den Beschenkten. Das bedeutet, dass bei einem Wegzug ins Ausland nur dann steuerliche Vorteile entstehen, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe oder der Schenker und der Beschenkte nicht mehr im Inland wohnen.
Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn der Erblasser oder der Schenker bzw. der Erwerber im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. In diesem Fall unterliegt das gesamte vererbte oder übertragene Vermögen der deutschen Erbschaft- oder Schenkungssteuer.
Deutsche Staatsangehörige gelten auch ohne inländischen Wohnsitz im erbschaftsteuerlichen Sinne als Inländer, wenn sie nicht länger als fünf Jahre im Ausland leben. Das bedeutet, dass Übertragungen, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Wegzug erfolgen, der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegen. Bei einem Wegzug in die USA verlängert sich diese Frist aufgrund des Ergänzungsprotokolls des erbschaftsteuerlichen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf zehn Jahre.