Wenn die Steuerlast in den Ruin führt

 

Der Sachverhalt:
In einer Familie stand nach dem Tod des Vaters der Erbfall eines Wohnhauses im Wert von 400.000 Euro an. In seinem Testament hatte er verfügt, dass sein Sohn und seine Schwiegertochter das Haus je zur Hälfte erben sollten. Der Sohn, der sich bereits in einer stabilen finanziellen Situation befand, und die Schwiegertochter, die bis dahin noch kein eigenes Vermögen aufgebaut hatte, standen vor einer erbschaftsteuerlichen Herausforderung.

Das Problem:
Das Erbschaftsteuerrecht sah für den Sohn keine Steuerbelastung vor, da sein Erbteil unter dem für Kinder geltenden Freibetrag von 400.000 Euro lag. Für die Schwiegertochter hingegen, die nur einen Freibetrag von 20.000 Euro geltend machen konnte, drohte eine erhebliche Steuerlast. Ihr Anteil am Haus, ebenfalls im Wert von 200.000 Euro, hätte zu einer Steuerzahlung von 36.000 Euro geführt – eine finanzielle Belastung, die die Familie vermeiden wollte.

Die Lösung:
Die Familie entschied sich für einen strategischen Ansatz: Die Schwiegertochter schlug das Erbe aus. Diese Entscheidung hatte den Vorteil, dass der Sohn das gesamte Haus erbte. Da sein Erbteil unter dem Freibetrag für Kinder lag, blieb die gesamte Erbschaft steuerfrei. Durch diese Vorgehensweise wurden die Freibeträge optimal ausgenutzt und eine sonst unvermeidbare Steuerzahlung vermieden.

Der Erfolg:
Durch die Ausschlagung des Erbteils durch die Schwiegertochter konnte die Familie nicht nur die Erbschaftsteuer in Höhe von 36.000 Euro vermeiden, sondern auch den Vermögensübertrag innerhalb der Familie optimieren. Zudem eröffnete dieser Schritt dem Sohn die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil des Erbes schenkungssteuerfrei an seine Ehefrau weiterzugeben. Diese Schenkung, die bis zu einem Betrag von 200.000 Euro steuerfrei bleiben konnte, nutzte den Schenkungssteuerfreibetrag zwischen Ehegatten von 500.000 Euro aus. Auf diese Weise konnte das Vermögen innerhalb der Familie effizient umverteilt und gleichzeitig die Steuerbelastung minimiert werden.

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