Erbschaft und Schenkungssteuer

Die Erbschaft- und Schenkungssteuer ist Ländersteuer. Die Einnahmen fließen direkt in die Kassen der Länder. Auch Bayern hat 2021 kräftig davon profitiert.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Freistaat Bayern im Jahr 2021 insgesamt 3,19 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungssteuer festgesetzt. Das sind 67,9 Prozent mehr als im Vorjahr, wobei sich die Anzahl der steuerpflichtigen Erwerbsfälle nur um 5,8 Prozent erhöht hat.

Die Steuereinnahmen resultierten aus einem steuerrelevanten Vermögenswert von 17,13 Milliarden Euro. 77,1 Prozent der Steuereinnahmen erfolgten aus den insgesamt 26.392 veranlagten Erwerben von Todes wegen, zum Beispiel über Erbschaften. Daneben wurden 10.830 Schenkungen festgesetzt. Die Erbschaft- und Schenkungssteuer ist eine Ländersteuer, deren Einnahmen allein den jeweiligen Ländern zufließen.

37222 Steuerpflichtige Erwerbsfälle in 2021 erfasst.

Insgesamt wurden 37 222 steuerpflichtige Erwerbsfälle im Jahr 2021 erfasst. Das sind 5,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei wurden steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von insgesamt 17,13 Milliarden Euro (+47,7 Prozent gegenüber 2020) zur Erbschaft- und Schenkungssteuer festgesetzt. Dieser Wert ergibt sich, ausgehend vom übertragenen Vermögenswert in Höhe von 30,26 Milliarden Euro, nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen/-begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe.

Sehr große Vermögensübertragungen gab es nur selten: 1,1 Prozent der Erben und Beschenkten erhielten ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr. Diese Vermögensgruppe hatte einen steuerpflichtigen Erwerb von 7,66 Milliarden Euro zu versteuern. Das entspricht einem Anteil von 44,7 Prozent an der Gesamtsumme des steuerpflichtigen Erwerbs. An den Erbschaft- und Schenkungssteuereinnahmen des Freistaates waren sie mit einem Anteil von 49,7 Prozent beteiligt.

2,46 Milliarden Euro Steuereinnahmen durch Erbschaften und Vermächtnisse

Aus Erwerben von Todes wegen (z. B. Erbschaften, Vermächtnisse) resultierten 77,1 Prozent, konkret 2,46 Milliarden Euro, der festgesetzten Steuereinnahmen. Die 26 392 Erben zeigten den Finanzämtern einen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von 10,02 Milliarden Euro an. Daneben wurden 10 830 steuerrelevante Schenkungen erfasst. Diese führten mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 7,11 Milliarden Euro zu einer Steuerfestsetzung von 731,1 Millionen Euro.

Die Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik weist nur die Vermögensübertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde. Erbschaften und Schenkungen unterhalb der vergleichsweisen hohen Freibeträge sind entsprechend nicht erfasst. Grundlage der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2021, das bedeutet der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren liegen.

Teilen Sie uns kurz mit, was Ihr Anliegen ist. Ein Stichwort oder eine kurze Beschreibung reicht aus.
Jetzt kostenlose Basisanalyse anfragen.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht und melden uns zeitnah zurück!