Inhaltsübersicht
Der § 13b Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist eine zentrale Norm im deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, die sich auf die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen bezieht. Während der erste Teil des § 13b ErbStG die Grundlagen der Begünstigungen für das Betriebsvermögen beschreibt, widmet sich der zweite Teil dem sogenannten Verwaltungsvermögen. Verwaltungsvermögen spielt eine kritische Rolle, da es die steuerliche Privilegierung von Unternehmensvermögen erheblich beeinflussen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, was Verwaltungsvermögen ist, welche Herausforderungen es mit sich bringt und was es mit dem sogenannten “90%-Test” auf sich hat.
Verwaltungsvermögen im Sinne des Paragraph 13b ErbStG umfasst solche Vermögenswerte, die nicht aktiv für den eigentlichen Betrieb des Unternehmens genutzt werden, sondern stattdessen der Verwaltung und Erzielung von Erträgen dienen. Dazu zählen beispielsweise:
Vermietete Immobilien, die nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden,
Wertpapiere und andere Finanzanlagen,
Kunstgegenstände, Edelmetalle und Schmuck, die nicht Teil des betrieblichen Anlagevermögens sind.
Verwaltungsvermögen wird steuerlich benachteiligt, da es nicht die gleiche Begünstigung erfährt wie produktives Betriebsvermögen. Während das Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend von der Erbschaftssteuer befreit werden kann, ist dies für Verwaltungsvermögen nicht der Fall.
Eine der wichtigsten Regelungen in Bezug auf Verwaltungsvermögen ist der sogenannte 90%-Test. Dieser Test prüft, ob das Verwaltungsvermögen 10% oder mehr des gesamten Betriebsvermögens ausmacht. Wenn der Anteil des Verwaltungsvermögens die 10%-Grenze überschreitet, kann dies erhebliche steuerliche Nachteile mit sich bringen.
Der 90%-Test dient dazu, sicherzustellen, dass das begünstigte Vermögen tatsächlich in produktive unternehmerische Tätigkeiten investiert wird und nicht primär zur Verwaltung und Kapitalanlage dient. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass steuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen ausgenutzt werden, um hauptsächlich Verwaltungsvermögen zu halten und von der Steuerbefreiung zu profitieren.
Berechnung: Zunächst wird das gesamte Vermögen des Unternehmens ermittelt, einschließlich Betriebs- und Verwaltungsvermögen.
Anteil des Verwaltungsvermögens: Dann wird der Anteil des Verwaltungsvermögens am Gesamtvermögen berechnet.
Schwelle: Übersteigt dieser Anteil die Schwelle von 10%, wird das Verwaltungsvermögen nicht mehr in vollem Umfang von den Begünstigungen des § 13b ErbStG profitieren können. Stattdessen wird der Anteil des Verwaltungsvermögens, der über der Schwelle liegt, steuerlich belastet.
Wenn der Anteil des Verwaltungsvermögens über 10% liegt, kann dies bedeuten, dass nicht nur das Verwaltungsvermögen, sondern auch Teile des Betriebsvermögens steuerlich weniger begünstigt sind. Für Unternehmen ist es daher entscheidend, den Anteil des Verwaltungsvermögens sorgfältig zu planen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Schwelle einzuhalten.
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, um den Anteil des Verwaltungsvermögens zu minimieren und die steuerlichen Vorteile des Betriebsvermögens zu sichern:
Umschichtung des Vermögens: Unternehmen können Verwaltungsvermögen durch den Erwerb oder die Entwicklung von Betriebsvermögen ersetzen. Dies könnte beispielsweise durch den Kauf von Maschinen oder die Investition in den Betrieb erfolgen.
Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerten: Der Verkauf von Immobilien, die nicht direkt für den Betrieb genutzt werden, kann dazu beitragen, den Anteil des Verwaltungsvermögens zu reduzieren.
Klare Trennung von Betriebs- und Verwaltungsvermögen: Durch eine sorgfältige Buchführung und Dokumentation können Unternehmen sicherstellen, dass Betriebsvermögen korrekt ausgewiesen wird.
Die Bewertung und Behandlung von Verwaltungsvermögen ist ein entscheidender Faktor bei der Planung der Unternehmensnachfolge und der Erbschaftssteueroptimierung. Eine frühzeitige Planung kann helfen, die steuerlichen Belastungen zu minimieren und die Fortführung des Unternehmens sicherzustellen.
Der § 13b ErbStG und insbesondere die Regelungen zum Verwaltungsvermögen und der 90%-Test sind komplex, aber von großer Bedeutung für die steuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, wie hoch der Anteil ihres Verwaltungsvermögens ist und welche Maßnahmen notwendig sind, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Ich helfe Ihnen gerne den Überblick zu behalten und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.