Der deutsch-kanadische Erbfall

The German-Canadian inheritance case

Wenn Sie mit kanadischem Bezug Fragen zur
Erbschaftsteuer /Kapitalertragssteuer haben und
unnötige Steuern vermeiden wollen, rufen Sie direkt an.

If you have questions about inheritance tax / capital gain tax in Canada
and want to avoid unnecessary taxes, call us directly.

Deutsch-kanadische Erbfälle sind komplex und erfordern eine fundierte steuerliche Beratung, um sicherzustellen, dass keine steuerlichen Fallstricke übersehen werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte und Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang bieten:

Welche Fälle sind das?

Erben in Deutschland, Erblasser in den Kanada

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland:
Das gesamte Erbe unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer.

Erblasser in den Kanada, Erben in Deutschland

Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: 
Auch hier unterliegt das gesamte Erbe der deutschen Erbschaftsteuer.

Erblasser und/oder Erben in Kanada,
Erbschaft ganz oder teilweise in Deutschland

Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: 
Nur bestimmtes Vermögen in Deutschland ist erbschaftsteuerpflichtig, wie z.B. inländische Grundstücke, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften.

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie vor den Finanzbehörden

  1. Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  2. Steuergünstige Bewertung von Immobilienbesitz oder Betriebsvermögen im Erbe
  3. Vermeidung oder Reduzierung der Doppelbesteuerung

Besonderheiten bei deutsch-kanadischen Erbfällen

  1. Kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada in Erbschaftsangelegenheiten
  2. Vermögensübergang in Kanada wird als fiktive Veräußerung betrachtet und kann kanadische Einkommensteuer (capital gain tax) auslösen
  3. Diese Steuer ist nach herrschender Meinung nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar, aber als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig
  4. Rechtliche Zweifel an dieser Regelung wurden vom Finanzgericht Köln geäußert und der Europäische Gerichtshof wird entscheiden

Beratung zu kanadischen Trusts,
z.B. “Alter Ego
Trust”

  1. Besteuerung des Übergangs von Vermögen auf einen kanadischen Trust
  2. Besteuerung von Ausschüttungen an „Zwischenberechtigte“ während des Bestehens eines kanadischen Trusts
  3. Vermeidung der deutschen Besteuerung durch Wegzug bei intransparenten Trusts
  4. Besteuerung des Erwerbs bei Auflösung eines kanadischen Trusts

Ganzheitliche Beratung

  1. Beratung zu Erbschaften und Schenkungen mit Bezug zu Kanada
  2. Beratung zu Einkommensteuer und deutschen Außensteuerrecht
  3. Anwendung des deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens in Ertragssteuersachen
  4. Beratung zum möglichen Wegzug von Deutschland nach Kanada
  5. Beratung zu Steuerbefreiungen für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Einkünfte (RRIF – Registered Retirement Income Fund und TFSA – Tax-free saving account)

Wir beraten Sie auch per ZOOM

Kontakt und Beratung

Wir bieten unsere Beratungsleistungen auch per Zoom an,
um Ihnen flexibel und ortsunabhängig zur Seite zu stehen.

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Lassen Sie sich von uns umfassend beraten,
damit Sie in allen steuerlichen Belangen bestens abgesichert sind
und keine bösen Überraschungen erleben.
Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!

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