Deutsch-kanadische Erbfälle sind komplex und erfordern eine fundierte steuerliche Beratung, um sicherzustellen, dass keine steuerlichen Fallstricke übersehen werden. Hier sind die wichtigsten Aspekte und Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang bieten:
Welche Fälle sind das?
Erben in Deutschland, Erblasser in den Kanada
Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: Das gesamte Erbe unterliegt der deutschen Erbschaftsteuer.
Erblasser in den Kanada, Erben in Deutschland
Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: Auch hier unterliegt das gesamte Erbe der deutschen Erbschaftsteuer.
Erblasser und/oder Erben in Kanada, Erbschaft ganz oder teilweise in Deutschland
Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland: Nur bestimmtes Vermögen in Deutschland ist erbschaftsteuerpflichtig, wie z.B. inländische Grundstücke, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften.
Unsere Leistungen
Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie vor den Finanzbehörden
Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
Steuergünstige Bewertung von Immobilienbesitz oder Betriebsvermögen im Erbe
Vermeidung oder Reduzierung der Doppelbesteuerung
Besonderheiten bei deutsch-kanadischen Erbfällen
Kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada in Erbschaftsangelegenheiten
Vermögensübergang in Kanada wird als fiktive Veräußerung betrachtet und kann kanadische Einkommensteuer (capital gain tax) auslösen
Diese Steuer ist nach herrschender Meinung nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar, aber als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig
Rechtliche Zweifel an dieser Regelung wurden vom Finanzgericht Köln geäußert und der Europäische Gerichtshof wird entscheiden
Beratung zu kanadischen Trusts, z.B. “Alter Ego Trust”
Besteuerung des Übergangs von Vermögen auf einen kanadischen Trust
Besteuerung von Ausschüttungen an „Zwischenberechtigte“ während des Bestehens eines kanadischen Trusts
Vermeidung der deutschen Besteuerung durch Wegzug bei intransparenten Trusts
Besteuerung des Erwerbs bei Auflösung eines kanadischen Trusts
Ganzheitliche Beratung
Beratung zu Erbschaften und Schenkungen mit Bezug zu Kanada
Beratung zu Einkommensteuer und deutschen Außensteuerrecht
Anwendung des deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens in Ertragssteuersachen
Beratung zum möglichen Wegzug von Deutschland nach Kanada
Beratung zu Steuerbefreiungen für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Einkünfte (RRIF – Registered Retirement Income Fund und TFSA – Tax-free saving account)
Wir bieten unsere Beratungsleistungen auch per Zoom an, um Ihnen flexibel und ortsunabhängig zur Seite zu stehen.
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Lassen Sie sich von uns umfassend beraten, damit Sie in allen steuerlichen Belangen bestens abgesichert sind und keine bösen Überraschungen erleben. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!
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